Argentinien macht deutschen Anleihen-Klägern ein Angebot

  23 September 2016    Gelesen: 634
Argentinien macht deutschen Anleihen-Klägern ein Angebot
Nach mehr als 14 Jahren gibt es für die Gläubiger Argentiniens, die gegen das Land zu Gericht gezogen sind, ein Angebot. Anwälte empfehlen, es anzunehmen.
Mehr als 14 Jahre lang haben deutsche Anlieger darum gekämpft, ihr Geld, das sie dem Staat Argentinien geliehen hatten, zurückzuerhalten. Sie haben Gerichtsurteile erstritten, ohne dass sie das ihnen zugesprochene Geld erhalten hätten. Grund war, dass die Regierungen Kirchner, die bis 2015 die Geschicke des Land bestimmten, eine Einigung stets ablehnten. Die neue Regierung Macri hat sich nicht zuletzt aus der Not heraus indes bereit erklärt zu zahlen.

Seit kurzem liegt nun ein neues, konkretes, Angebot vor. Grundsätzlich bietet Argentinien an, Tilgung, Zinsen und Kosten pauschal mit 150 Prozent der Anleihenominale abzugelten. Erstmals gilt dies auch für Anleihen, für die Inhaber vor deutschen Gerichten ein Zahlungsurteil erstritten haben. Komplizierter sind allerdings die Details: Argentinien will den siegreichen Klägern - wenn im Urteil ein niedrigerer Betrag festgelegt wurde - nur den niedrigeren Betrag zuzüglich der weitergelaufenen und unverjährten Zinsen zahlen. Bis zum 15. November können Anleger dieses Angebot annehmen.

Das gilt allerdings auch nur dann, wenn diese Anleihen in Globalverwahrung, also in Bankdepots, gehalten werden. Konkret handelt es sich dabei um sieben Wertpapiere, die Ende der Neunziger Jahre plaziert wurden. Nach Einschätzung der Rechtsanwaltskanzle Dr. Späth & Partner ist dies mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro der überwiegende Anteil der in Deutschland von Privatleuten gehaltenen Anleihen.

Für Anleihen in Sammelverwahrung, zu denen kein Gerichtsurteil erstritten wurde, läuft das Angebot schon am 30. September aus. Allerdings gehe es dabei nur um Anleihen im Volumen von etwa 10 bis 20 Millionen Euro, die vor allem von professionellen und halbprofessionellen Gläubigern gehalten würden, so der Rechtsanwalt Marc Liebscher.

Immer noch zwischen 3 und 6 Prozent Rendite
Gläubiger, die ihre Anleihen als Urkunden in den Händen halten, müssen sich noch gedulden. Grund ist, dass noch nicht klar ist, wie die Urkunden vorgelegt werden sollen, dass der Staat Argentinien deren Empfang gegen Quittung bestätigen kann. Liebscher erwartet allerdings ein Angebot in gleicher Höhe zu einem späteren Zeitpunkt. Auch hier werde aber sicher wieder unterscheiden werden, ob der Anleiheinhaber über eine sogenannte Vorlegungsbescheinigung verfügt, ein Zahlungsurteil erwirkt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat.

Liebscher empfiehlt, das Angebot anzunehmen. Damit werde ein wirtschaftlich vertretbarer Schlussstrich unter eine nicht enden wollende Streitigkeit gezogen. Letztlich erhalten die Anleger für ihre Anleihen mit Nominalzinsen von 7 bis 10,5 Prozent noch Renditen zwischen 3,4 und 5,6 Prozent. In der derzeitigen Zinslandschaft ist dies aber auch nicht zu verachten.


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