Stattdessen sollte jeder Flüchtling Hartz-IV-Leistungen erhalten. Damit könne man sich einen „erheblichen Bürokratieaufwand“ sparen.
„Die Höhe der Leistungen nach AsylbLG liegt nur unwesentlich unter den Sätzen im SGB“, so die Autoren in ihrem Gutachten. Grund dafür sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2012, das die bis dato deutlich niedrigeren Beträge für verfassungswidrig erklärte. Die niedrigeren Sätze seien vor allem als ein Abschreckungssignal an Asylbewerber gedacht gewesen.
Deutsch lernen auch ohne Bleibeperspektive
Die Friedrich-Ebert-Stiftung sprach sich zudem für eine Stärkung der Verantwortung der Kommunen in der Flüchtlingspolitik aus. Gleichzeitig betont sie, dies müsse mit der „Durchsetzung verbindlicher Mindeststandards“ einhergehen. Sonst sei „angesichts steigender Skepsis in der Bevölkerung durchaus vorstellbar, dass einige Kommunen eine neu zugestandene Kompetenz nutzen würden, um für Flüchtlinge unattraktiver zu werden“.
Spätestens wenn Asylsuchende auf die Kommunen verteilt würden, müssten zudem auch Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“, sofern keine Aussicht auf eine schnelle Rückkehr in die Heimat bestehe, Zugang zu Sprache, Ausbildung und Arbeit erhalten, heißt es in einem Gutachten, das der Politologe Dietrich Thränhardt und die Sozialpädagogin Karin Weiss für die Stiftung verfasst haben.
Denn selbst bei einer Rückkehr in das Heimatland könnten Deutschkenntnisse und berufliche Kompetenzen von Vorteil sein – für den Betroffenen und für den Herkunftsstaat.
Quelle : welt.de
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