Rechtsfreie Räume

  01 November 2016    Gelesen: 615
Rechtsfreie Räume
Der Staat muss bei jedem Verdacht einer Straftat einschreiten. Warum tut er es nicht?
Dieser Staat kann etwas: Er zog Tausende von Polizisten zusammen, als in München Terroralarm gegeben wurde. Sogar österreichische Spezialkräfte waren im Einsatz, und die Polizei leistete auf Twitter ganze Arbeit. Auch Kapitalverbrechen im Lichtkegel der Öffentlichkeit werden auf eindrucksvolle Weise und mit großem Aufwand verfolgt. Das gilt auch für Kapitaldelikte anderer Art: Während früher Wirtschaftskapitäne schalten und walten konnten, wie sie wollten, marschieren heute vermummte Polizisten in Großbanken ein, wird ein Vorstand für Flüge mit dem Diensthubschrauber belangt. Hier tut der Staat etwas.

Doch wenn Bürger ein gestohlenes Telefon oder einen Einbruch melden, dann kann es passieren, dass ihnen die Polizei bedeutet: „Das nehmen wir noch nicht einmal auf.“ Man reibt sich die Augen. Es mag ja sein, dass Ermittlungen in solchen Fällen oft nicht zum Erfolg führen. Aber noch nicht einmal ermitteln? Annahme verweigert? Schalter geschlossen? Immerhin gilt in Deutschland noch das Legalitätsprinzip. Das verpflichtet die staatlichen Organe dazu, beim Verdacht einer Straftat zu ermitteln.

Darauf kann, darauf darf der Staat nicht verzichten. Schon gar nicht massenweise. Aber das geschieht. Verbunden mit Vorwürfen an den Bürger. Da werden Fahrräder von einem Grundstück gestohlen – „Warum waren die denn nicht angeschlossen?“ Da wird ein Auto aufgebrochen – „Warum fahren Sie denn auch einen BMW?“ Da wird ein mutiger Bürger zusammengetreten – „Warum haben Sie nur versucht zu helfen?“ Kein Wunder, dass Bürger sich abwenden. Sie können das nicht vergessen – schon deshalb, weil körperliche Angriffe oder Einbruchsdiebstähle Spuren hinterlassen. Und wenn Behörden, die für ihre Sicherheit da sind, nur mit der Schulter zucken, fühlt man sich ein zweites Mal als Opfer.

Die Polizei ist entsetzt

Schlimm auch, wenn unter den Augen des Staates innerstädtische Räume gleichsam offiziell für rechtsfrei erklärt werden. Wenn die Polizei davon abrät, einen innerstädtischen öffentlichen Park zu durchqueren, so ist das eine Kapitulation. Wenn im Bahnhofsbereich Rauschgifthändler und Taschendiebe zwar immer wieder aufgegriffen, aber genauso oft wieder laufengelassen werden, so verfestigt sich der Eindruck, dass hier das Strafrecht schlicht nicht gilt.

Warum nur? Es ist ein Schwarze-Peter-Spiel. Die Polizei ist zum Teil entsetzt darüber, dass sie die Festgenommenen bald wiedersieht. Die Justiz verweist auf die Rechtslage, etwa die strengen Regeln für Untersuchungshaft. Und alle haben ein Stück weit recht. Nur fällt auf, dass es Städte mit solchen Schandflecken gibt – und Städte ohne. Manche haben schlicht ihre Strategie geändert. Manche dulden etwas, das andere nicht dulden. Manche legen das Recht etwas anders aus als andere. Das bezieht sich nicht nur auf die Untersuchungshaft, sondern auch auf Strafurteile. Dass Wiederholungstäter stets auf freiem Fuß bleiben, ergibt sich jedenfalls nicht zwingend aus dem geltenden Recht.

In dessen Rahmen ist schon jetzt vieles möglich. Man kann Rauschgift legalisieren. Aber wenn der Handel unter Strafe steht, dann muss er auch unterbunden werden. Ebenso wie illegale Prostitution. Nun lässt sich dagegen immer einwenden, man vertreibe die Kriminalität nur an andere Orte. Doch selbst wenn das zuträfe und das Aufkommen gleichbliebe: Muss ein Bahnhofsvorplatz, muss die Visitenkarte einer Großstadt der abstoßendste Ort sein?

Viele Ressourcen werden vergeudet

Solche Eindrücke von rechtsfreien Räumen verfestigen sich. Wohl mehr noch als diffuse Ängste vor Migranten an Orten, wo überhaupt keine Ausländer leben, ist es der Rückzug des Staates aus dem öffentlichen Raum, der Bürger sich von der „öffentlichen Sache“ ab- und radikalen Parteien zuwenden lässt. Wer Geld hat, organisiert sich einen privaten Sicherheitsdienst, wer keins hat, greift zur Selbsthilfe? Eine unerträgliche Vorstellung.

Keine Frage: Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus bindet viele Ressourcen. Die Politik der offenen Grenzen ebenfalls. Und der unsägliche Hass, der sich im Netz, insbesondere in den eher unsozialen Netzen, ergießt, erfordert auch viel Kraft.

Aber es werden auch viele Ressourcen vergeudet. Die Energie, die in neumodische Strafgesetze fließt, die eher der Profilbildung der Parteien als dem Schutz der Bürger dienen, ist ebenfalls groß. Wer jedes missbilligenswerte Verhalten durch eine neue Norm des Strafgesetzbuchs schützen will, der braucht auch dafür Personal. Bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, in den Gerichten. Alles hängt eben miteinander zusammen. Neue Delikte können nur dann effektiv verfolgt werden, wenn vom Ermittlungsverfahren bis zum Strafvollzug alles ineinandergreift.

Immerhin gibt es auch ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Polizei schlicht mehr Präsenz auf den Straßen zeigen muss. Aber ungeachtet der fürchterlichen Attacken auf Polizisten, die jeden Respekt verdienen, läuft etwas schief. „Mehr Polizei“ reicht nicht. Sie muss in jeder Hinsicht gut ausgerüstet sein. Aber der Schutz der Polizei, also der Staatsorgane, ist nicht das oberstes Gebot – es ist der Schutz der Bürger.


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