Der frühere Schriftsachverständige beim Landeskriminalamt war im April 2015 zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen im unbedingtem Todeswunsch von Wojciech S. einen außergewöhnlichen Umstand und nahmen von einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe Abstand. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil ein Jahr später auf und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Eine mögliche Selbsttötung des Opfers und ein Gutachten zum verwendeten Strick seien nur ungenau geprüft worden, begründete der 5. Strafsenat.
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Laut Anklage hat G. am 4. November 2013 seinem Gast ein Kletterseil um den Hals gelegt, ihn mit einem Flaschenzug nach oben gezogen und so getötet. Nach Angaben der Rechtsmedizin wurde der Mann erdrosselt. Danach zersägte G. die Leiche mit einer Elektrosäge und vergrub die Teile auf dem Grundstück, schilderte Feron den Hergang. Die Männer kannten ihre Phantasien aus einem „Kannibalen“-Forum im Internet: S. träumte davon, geschlachtet und verspeist zu werden, und G., einen Menschen zu zerstückeln.
G. gibt an, während der Selbsttötung Kaffee getrunken zu haben
„Der Angeklagte filmte wesentliche Teile der Zerstückelung, um sich später durch das Anschauen des Films sexuell zu erregen“, sagte Feron. Das von G. gelöschte und rekonstruierte Video zeigt nicht, wie der 59-Jährige zu Tode kam. Der Kriminalist, der seit knapp drei Jahren in Untersuchungshaft ist, will zunächst schweigen. Aus im Gericht verlesenen Prozessakten geht hervor, wie er die Sache sieht. Danach wollte er die verabredete Schlachtung absagen, als er mit S. in die Pension im abgelegenen Gebirgstal fuhr, die er mit seinem damaligen Lebenspartner in der Freizeit betrieb.
Wojciech S. habe sich im Keller selbst den Strick um den Hals gelegt, er selbst sei nach oben gegangen und habe Kaffee getrunken, beschrieb G. demnach das Szenario. Als er zurückkam, habe S. in der Schlinge gehangen, nach seiner Meinung tot. Der gebürtige Pole war laut G. „der eigentliche Initiator des Intermezzos“, er will dessen Drängen „im Glauben an Reinkarnation und aus medizinischer Neugier“ nachgegeben haben. Seine Anwälte wollen deshalb einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes erreichen.
Ob sich die Neuauflage des Prozesses tatsächlich auszahlt für Detlev G., ist offen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes ist laut BGH nur die Höchststrafe möglich. Verteidiger Endrik Wilhelm sah „ehrliches Bemühen“ bei der Kammer, die Wahrheit herauszufinden. Sein Mandant meinte, von Journalisten nach Erwartungen befragt: „Man sollte mit dem Schlimmsten rechnen, dann kann es nur besser werden.“
Der Prozess soll am 7. November mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt werden.
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