Länder stemmen sich gegen Autobahn-Privatisierung

  17 November 2016    Gelesen: 579
Länder stemmen sich gegen Autobahn-Privatisierung
Die Bundesländer organisieren Widerstand gegen Wolfgang Schäuble: Der will Autobahnen privatisieren - zugunsten von Finanzkonzernen. Im Gespräch ist jetzt eine Grundgesetzänderung.
Lange lief für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) alles nach Plan beim Thema Autobahn-Privatisierung. Kommissionen, Fachleute aus der Finanzbranche und die üblichen Privatisierungsbefürworter aus den großen Beratungsunternehmen hatten den Boden bereitet. Ihr Credo: Das marode Straßennetz könne nur mit Milliarden von privaten Investoren auf Vordermann gebracht werden.

Um Privatinvestitionen in dieser Größenordnung zu ermöglichen, müssten aber die Verwaltung und der Betrieb der Autobahnen in einer zentralen Gesellschaft gebündelt werden. Die Bundesländer wären - anders als bisher - nicht mehr beteiligt. Am 14. Oktober stimmten die Länder der Einrichtung einer Bundesautobahngesellschaft und der dafür benötigten Grundgesetzänderung zu - ein Zugeständnis im Poker um die Neuverteilung von Steuergeldern zwischen Bund und Ländern.

Erst in der vorigen Woche schwante den Ländern, worauf sie sich da eingelassen hatten. Schäuble sagte im Haushaltsausschuss, nur die Mehrheit der Anteile an der Autobahngesellschaft müssten beim Bund verbleiben - und warb dafür, den Rest an private Investoren zu verkaufen.

Nun gibt es Gesprächsbedarf. Am Donnerstag beraten sich die Staatskanzleichefs der Länder mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), einen Tag später treffen sich die Amtschefs der Landesverkehrsministerien in Berlin. Sie wollen offenbar den Ausverkauf bei der Verkehrsinfrastruktur noch verhindern.

Muss ein klares Verbot ins Grundgesetz?

Als Grundlage dient ein Kurzgutachten, das der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in Auftrag geben hat. Die Autoren, zwei Verfassungsrechtler und ein Wirtschaftswissenschaftler, kommen zu dem Schluss, eine sukzessive Privatisierung des Autobahnverkehrs könne nur durch ein klares Verbot im Grundgesetz verhindert werden.

So müsste nach Meinung der Gutachter im entsprechenden Grundgesetzartikel 90 formuliert werden, dass "eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater" an einer Bundesautobahngesellschaft "ausgeschlossen" ist. Die Bundesregierung will hingegen laut dem jüngsten Referentenentwurf für eine Verfassungsänderung vom 14. November die Beteiligung durch Privatunternehmen ermöglichen.

Zudem sollte nach Meinung der Gutachter in Artikel 90 festgeschrieben werden, dass für Verbindlichkeiten der staatlichen Autobahnbetreibergesellschaft der Bund haftet. Diese Regelung würde der Gesellschaft zum einen die günstigen Kreditkonditionen des Bundes sichern, zum anderen auch "eine Finanzierungsprivatisierung" verhindern, die "für Maut- und Steuerzahler mit unnötigen Mehrkosten einhergehen würde".

Auch wollen die Gutachter ausschließen, dass die staatliche Gesellschaft Bau und Betrieb von Autobahnen über ÖPPs - öffentlich-private Partnerschaften - an Privatinvestoren vergeben kann. Sie seien "eindeutig unwirtschaftlich" und müssten "verfassungsrechtlich ausgeschlossen werden".

Anleger sollen lieber in Wohnungen investieren

Ein Blick nach Frankreich scheint die Gutachter zu bestätigen. Dort wurden große Teile der Autobahnen bis 2006 auf Private übertragen. Seitdem liegen die Renditen der Konzessionäre nach Angaben der französischen Wettbewerbsbehörde bei 20 bis 24 Prozent, gespeist aus der "kontinuierlichen Erhöhung des Verkehrs und der Mautgebühren".

Umweltministerin Ségolène Royal kritisierte, von 100 Euro Maut fielen 22 Euro als Reingewinn für die Betreiber ab. Sie hätten seit der Privatisierung 15 Milliarden Euro an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Zwischenzeitlich hatten die regierenden Sozialisten sogar überlegt, den Autobahnbetrieb wieder zu verstaatlichen. Doch das Gedankenspiel wurde schnell verworfen, der Rückkauf war für die französische Republik zu teuer.

Sollte sich Schäuble doch noch mit seinem Hilfsprogramm für die Versicherungswirtschaft durchsetzen, könnte er zudem Ärger mit den Wettbewerbshütern der EU-Kommission bekommen. Das glaubt zumindest Ute Jasper, Rechtsanwältin mit dem Fachgebiet Infrastrukturprojekte: "Wenn deutsche Versicherungen und Banken künftig die Autobahnen über eine Tochtergesellschaft des Bundes finanzieren und dabei höhere Renditen erhalten als am Markt für öffentliche Kredite üblich, dann kann das eine unerlaubte Beihilfe sein."

Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann warnt vor einer "Privatisierung des Fernstraßennetzes". Kapitalanleger hätten genug rentable Investitionsmöglichkeiten. In Deutschland fehlten Zehntausende Wohnungen, sagt Hermann, "das wäre ein möglicher Weg, um Geld sicher, langfristig und gewinnbringend anzulegen".

Quelle : spiegel.de

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