NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen

  22 November 2016    Gelesen: 722
NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen
Grüne und Linke jubeln: Der Bundesgerichtshof hat der Bundesregierung eine klare Anweisung erteilt - sie muss die Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden in Deutschland ermöglichen.
Die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe haben entschieden: Die Bundesregierung muss eine Zeugenaussage des Informanten Edward Snowden in Deutschland ermöglichen, wenn der US-Amerikaner vom NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgeladen wird. Snowden lebt derzeit in Moskau im Exil. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.

Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im NSA-Ausschuss Konstantin von Notz (Grüne) begrüßte die Karlsruher Entscheidung: Das Urteil sei "erfreulich klar" und eine "deutliche Absage an das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die versucht hat, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen". Damit haben die Mehrheit verhindern wollen, dass es zu einer "eventuell unangenehmen Zeugenaussage von Edward Snowden vor dem Ausschuss" kommt, so Notz.

Der Abgeordnete kündigte an, einen entsprechenden Beschluss nun umgehend in der nächsten Sitzung des NSA-Ausschusses am Donnerstag herbeiführen. Dann müsse die Bundesregierung "aktiv werden und ihren Teil dazu leisten, dass der Schlüsselzeuge Snowden nach Deutschland kommen kann".

Quelle : spiegel.de

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