Unter das Verbot fallen neben Ganzkörperschleiern wie der Burka auch Nikabs, also Gesichtsschleier, bei denen die Augen in der Regel sichtbar sind sowie Sturmhauben und Motorradhelme. In dem Gesetz heißt es, ein Verbot sei nötig, weil in bestimmten Situationen Augenkontakt gewährleistet sein müsse.
Widerspruch der höchsten Gerichte
Das Gesetz ist umstritten. Das höchste niederländische Gericht hatte sich in einer Empfehlung gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Der Senat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Zu einem freien Leben in den Niederlanden gehöre die Freiheit, sich zu kleiden, wie man wolle, heißt es im Gesetzestext. Diese Freiheit finde jedoch in Situationen ihre Grenzen, in denen Augenkontakt unerlässlich ist. In einem ursprünglichen Vorschlag hatten Befürworter um den Rechtspopulisten Geert Wilders ein komplettes Verbot in der Öffentlichkeit gefordert. In anderen Ländern, beispielsweise in Frankreich, gelten bereits ähnliche Gesetze.
Auch in Deutschland diskutiert die Politik zurzeit über ein Burka-Vebot. Zuletzt gab es Berichte, die CDU wolle sich auf ihrem Bundesparteitag im Dezember ebenfalls für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum einsetzen. Im September hatte Bayern bereits mit baden-württembergischer Unterstützung die Forderung nach einem Burka-Verbot in Gerichten in den Bundesrat eingebracht. Am Montag gab das Bundesverfassungsgericht allerdings einer muslimischen Erzieherin Recht, die sich weigerte, ihr Kopftuch in einer kommunalen Kita abzulegen.
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