Am größten ist der Studie zufolge die Betreuungslücke in Bremen, wo 14,2 Prozent der Kleinkinder keinen Platz haben. Seit dem Jahr 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind: Gemeinden sind verpflichtet, genügend Betreuungsplätze anzubieten.
Wenn Eltern nicht wie geplant nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten gehen können, weil ihre Gemeinde keinen Kita-Platz anbietet, können sie Verdienstausfall einfordern. Im Oktober hatte der Bundesgerichtshof drei betroffenen Familien aus Leipzig das Recht zugesprochen, Schadensersatz zu fordern. In dem Fall ging es um drei Frauen, die wegen fehlender Krippenplätze ihre Kinder daheim betreuten und deshalb erst später wieder in den Beruf zurückkehren konnten. Ihnen entgingen so rund 15.000 Euro.
Wenn die Kommune für den Mangel verantwortlich ist - etwa wegen schlechter Planung -, dann haben Eltern dem Karlsruher Urteil zufolge künftig einen Anspruch darauf, den Verdienstausfall erstattet zu bekommen. In der Urteilsbegründung heißt es, die Kommunen treffe "eine unbedingte Gewährleistungspflicht".
Viele Familien sehen jedoch von einer Klage ab, heißt es in dem Bericht. Einer der Gründe dafür sei, dass die Eltern nicht irgendeinen Platz vom Jugendamt zugewiesen bekommen möchten. Vielmehr setzten sie auf ein Vertrauensverhältnis zu den Betreuern, zitierte die Zeitung aus der Studie.
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