Darum steht Anders Breivik wieder vor Gericht

  10 Januar 2017    Gelesen: 354
Darum steht Anders Breivik wieder vor Gericht
Der norwegische Massenmörder Anders Breivik klagte gegen seine Isolationshaft - und bekam recht. Doch der Staat will das nicht hinnehmen.
Am 22. Juli 2011 tötete der Rechtsextremist Anders Breivik 77 Menschen, überwiegend Teenager, die sich in der Sozialistischen Partei Norwegens engagierten. Der Fall löste weltweit Entsetzen aus.

Für die Tat wurde Breivik zu 21 Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt. Im vorigen Jahr verklagte er den Staat Norwegen: Seine Isolationshaft im Gefängnis Skien sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention der Uno.

Das Bezirksgericht in Oslo gab ihm in entscheidenden Punkten Recht. Weil die Regierung Berufung einlegte, landet der Fall nun erneut vor Gericht.

Warum hatte Breivik in erster Instanz Erfolg?

Im vorigen Jahr entschied das Bezirksgericht Oslo, die Abschottung von Breivik verstoße gegen Artikel 3 der Uno-Menschenrechtskonvention. Dort heißt es, niemand dürfe einer erniedrigenden Strafe unterworfen werden. Der 37-Jährige belegt einen abgeschirmten Drei-Zellen-Komplex in Skien. Die Richterin in Oslo sagte, entscheidend für das Urteil seien die Länge der Isolation und eine mangelhafte Begründung gewesen.

"Das Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung ist ein Grundwert in einer demokratischen Gesellschaft. Das gilt unter allen Umständen - auch bei der Behandlung von Terroristen und Mördern", hieß es im Urteil. Die Haftbedingungen seien unmenschlich.

Seit dem Urteil gab es für Breivik Lockerungen. Er hat mehr Kontakt mit Mitarbeitern des Gefängnisses, mit seinem Anwalt darf er durch Gitter statt durch eine Glaswand sprechen. Einen Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention - das Recht auf Privatleben - sah das Gericht nicht. Breivik hatte auch die strikte Kontrolle seiner Post beklagt.

Was passiert jetzt vor Gericht?

Der norwegische Staat hat Berufung eingelegt, weil er die Isolationshaft für berechtigt hält. Breivik sei nach wie vor hochgefährlich. Nun muss das Berufungsgericht in Oslo entscheiden. Verhandelt wird an sechs Prozesstagen bis zum 18. Januar.

Am ersten Tag sind eine Begehung des Gefängnisses und ein Eröffnungs-Statement des Staates geplant. Am Mittwoch soll es mit einem Statement Breiviks weitergehen. Im ersten Verfahren hatte Breivik den Hitler-Gruß gezeigt und damit Empörung ausgelöst. Im Laufe des Verfahrens sollen mehrere Zeugen gehört werden.

Aus Sicherheitsgründen findet die Verhandlung wie schon in erster Instanz in einer Turnhalle in Skien statt.

Wie sehen Angehörige von Breivik-Opfern den Fall?

Die Angehörigen der Opfer sind darum bemüht, dass Breivik keine Bühne bekommt. Eine Anwältin sagte, die offizielle Linie sei, keinen Kommentar abzugeben, "denn wir wollen ihm überhaupt keine Sichtbarkeit bieten".

Breiviks Anwalt sagte, sein Mandant sei mit dem bisherigen Urteil zufrieden und hätte keine Berufung angestrebt. Demnach hofft der Rechtsextremist darauf, dass er nach einem endgültigen Urteil weitere Lockerungen erhält - und zum Beispiel Besucher im Gefängnis empfangen darf. Breivik bezeichnet sich selbst als Neonazi, der zum Wikinger-Gott Odin betet.

Quelle : spiegel.de

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