"Gehen Sie davon aus, dass es einen guten Grund gibt, warum wir ihn jetzt festgenommen haben", sagte Polizeisprecher Ulrich Faßbender gegenüber der Zeitung "Der Westen". "Mehr können wir nicht sagen. Das würde das Verfahren gegen den Mann gefährden." Die "Bild" berichtet, der Mann habe einen Anschlag in Deutschland geplant und sei schon länger im Fokus der Ermittler gewesen. Bis vor wenigen Wochen soll er nach Zeitungsinformationen außerdem in Haft gesessen haben. Nach der Entlassung habe der dringende Verdacht bestanden, dass er Attentate planen könne, so die "Bild".
Kein Grund für Paragraph 58a
Nach Polizeiangaben hält der 28-Jährige sich illegal in Deutschland auf und ist seit dem vergangenen Herbst als Gefährder eingestuft. Der Mann wurde am Mittwoch festgenommen, am Donnerstag sei beim Amtsgericht in Essen in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde in Oberhausen ein Abschiebehaftbefehl erwirkt worden, so die Essener Behörde. Polizeipräsident Frank Richter erklärte: "Durch die professionelle Arbeit der Essener Polizei und ihre enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und dem Amtsgericht konnte dieser Mann in die Abschiebehaft gebracht werden."
Warum das Innenministerium nicht versucht hat, den Mann nach dem derzeit vieldiskutierten Paragraph 58a zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung unverzüglich abzuschieben, erklärte ein Behördensprecher so: "Der Mann lebt illegal in Deutschland, er kann auch auf ganz normalem Wege abgeschoben werden. Wir müssen den Sonderfall dazu nicht benutzen."
Maas will "Gefährder-Haft"
Auch der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, war als "Gefährder" eingestuft, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Der Tunesier konnte aber nicht abgeschoben werden, da Papiere aus seiner Heimat fehlten. Für eine Abschiebehaft gab es nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministerium nicht die rechtlichen Voraussetzungen.
Justizminister Heiko Maas hat inzwischen "sehr konkrete Vorschläge für eine erweiterte Gefährder-Haft" angekündigt. Nach seinen Vorstellungen sollen islamistische "Gefährder" ohne Asylanspruch künftig auch dann in Abschiebehaft genommen werden dürfen, wenn die Herkunftsstaaten nicht mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten. Bisher kann eine solche Haft nur angeordnet werden, wenn die realistische Möglichkeit einer Abschiebung besteht.
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