Damit reagiert die Koalition auf den Missstand, dass Kassen und Ärzte zum beiderseitigen finanziellen Vorteil die Patienten auf dem Papier kränker machen, als sie es in Wirklichkeit sind.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht soll die Abrechnung zwischen Ärzten und Kassen eine “manipulationsresistente Ausgestaltung” erfahren.
Dafür soll die “zusätzliche Vergütung von Diagnosen, nachträgliche Diagnoseübermittlung” und die “Kodierberatung” der Ärzte durch Krankenkassen verboten werden. Damit die Aufsichtsbehörden das Vorgehen der Kassen auch tatsächlich überprüfen können, werden die Kassen zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Kassen, die dem nicht nachkommen, sollen ein Zwangsgeld von bis zu zehn Millionen Euro zahlen müssen. Die Neuregelung soll an das geplante Heil- und Hilfsmittelgesetz angehängt und am 25. Januar in den Bundestag eingebracht werden.
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