Microsoft muss im Ausland gespeicherte Daten nicht herausgeben

  25 Januar 2017    Gelesen: 845
Microsoft muss im Ausland gespeicherte Daten nicht herausgeben
Ein US-Berufungsgericht hat Microsoft in einem Rechtsstreit um die Herausgabe von Nutzerdaten Recht gegeben.
Das Gericht in New York urteilte, dass der Technologiekonzern US-Behörden keinen Zugang zu E-Mail-Daten gewähren muss, die im Ausland abgelegt sind. Die Bundesrichter bestätigten damit ein vorheriges Urteil und lehnten einen Antrag der US-Regierung gegen die Entscheidung ab. Sie wiesen zudem darauf hin, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen könnten. Microsoft forderte nach dem Urteil eine klare Regelung des Datenschutzes. Es müsse sichergestellt werden, dass Regierungen überall den Datenschutz achteten.

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