Das Gericht in New York urteilte, dass der Technologiekonzern US-Behörden keinen Zugang zu E-Mail-Daten gewähren muss, die im Ausland abgelegt sind. Die Bundesrichter bestätigten damit ein vorheriges Urteil und lehnten einen Antrag der US-Regierung gegen die Entscheidung ab. Sie wiesen zudem darauf hin, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen könnten. Microsoft forderte nach dem Urteil eine klare Regelung des Datenschutzes. Es müsse sichergestellt werden, dass Regierungen überall den Datenschutz achteten.
Tags: