Polizeischüler bangt nach Pornodreh um Job

  27 Januar 2017    Gelesen: 1249
Polizeischüler bangt nach Pornodreh um Job
Nach Feierabend kann jeder treiben, was er will. Oder? Einem jungen Polizeischüler aus Berlin droht die Kündigung - weil er bei einem Gruppensex-Video mitgemacht hat.
Polizisten sollen Respektspersonen sein - und nicht Darsteller in einem Film, der "Pimmel-Bingo" heißt. Das ist eine Lektion, die derzeit ein Schüler der Polizeiakademie in Berlin-Spandau lernt.

Der Kurzfilm zeigt den angehenden Ordnungshüter beim Gruppensex. Bereits 2015 erschien der Streifen auf DVD, inzwischen kursiert er auch im Internet. Mitschüler wurden auf das Video aufmerksam und informierten ihre Vorgesetzten.

Der Spaß könnte den Polizeischüler nun den Job kosten. Die Berliner Polizei überprüft seine charakterliche Eignung. Bei der Bewertung spielen unter anderem seine bisherigen Noten und sein Verhalten während der Ausbildungszeit eine Rolle. Ein Sprecher der Polizei bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE entsprechende Medienberichte.

Aber ist so eine Nebenbeschäftigung nicht Privatsache - egal, wie schmuddelig das die Vorgesetzten finden? So einfach ist das nicht. Vor gut zwei Jahren verlor eine Erzieherin den Job, weil sie in ihrer Freizeit Pornofilme drehte. Alles, was die Glaubwürdigkeit des Arbeitgebers gefährden könnte, kann zum Problem werden. Und für den öffentlichen Dienst gelten nochmals strengere Maßstäbe.

"Das Ansehen der Polizei wird durch solche Aufnahmen geschädigt", heißt es von der Berliner Polizei über den aktuellen Fall - das verstoße gegen Beamtenrecht. Zwar könne man dem Ausgang des Disziplinarverfahrens nicht vorgreifen. Aber in der Ausbildung sind Polizisten nur Beamte auf Widerruf, was auch bedeutet, dass sich das Land Berlin relativ leicht von dem Polizeischüler trennen könnte.

Außerdem muss jede entgeltliche Nebentätigkeit zuvor genehmigt werden, unter anderem, um Bestechlichkeit auszuschließen. Wenn der junge Mann für den Auftritt Geld bekommen hat, ist auch das ein möglicher Kündigungsgrund.

Besonders krass war der Fall eines Bundesgrenzschützers, der 2012 entschieden wurde. Der Beamte hatte nicht nur gegen Gage in einem Sexfilm mitgewirkt. Er hatte auch seine Wohnung für "Gang-Bang-Partys" seiner Lebensgefährtin zur Verfügung gestellt und Gäste begrüßt. Vor Gericht wurde das als "schweres Dienstvergehen" gewertet: Beihilfe zu verbotener Prostitution, nicht genehmigte Nebentätigkeiten, ein zerstörtes Vertrauensverhältnis.

Quelle : spiegel.de

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