Die Leiterin des BAMF, Cordt, sagte der "Passauer Neuen Presse", hier seien die Ausländerämter in der Pflicht. Das Bundesamt selbst behandele seit dem vergangenen Herbst alle Antragsteller erkennungsdienstlich. Dadurch könne man heute ausschließen, dass Flüchtlinge mehrere Identitäten verwendeten. - In Hannover wurde gestern ein Asylbewerber wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte gestanden, sich in verschiedenen Städten unter sieben verschiedenen Namen gemeldet zu haben, um unberechtigt Sozialleistungen zu beziehen.
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