"Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Schlimmstenfalls muss Kindergeld zurückgezahlt werden
Auf Neuanträgen gibt es ein spezielles Feld für die Steuer-IdNr. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen jedoch daran denken, die Information nachzureichen. Doch keine Panik: "Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen", sagt Klocke. Sie sollten dies aber zeitnah machen.
Wenn die Steuer-IdNr nicht rechtzeitig vorliegt, droht Kindergeldberechtigten, dass sie das ganze Kindergeld für 2016 am Ende des kommenden Jahres zurückzahlen müssen.
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