Ab 2016 fließt ohne Steuernummer kein Kindergeld

  12 November 2015    Gelesen: 737
Ab 2016 fließt ohne Steuernummer kein Kindergeld
Ab 2016 gilt eine neue Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld: Eltern müssen bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer für sich und die Kinder angeben. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, bekommt kein Kindergeld.
Im kommenden Jahr müssen Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein. Dadurch sollen doppelte Auszahlungen verhindert werden. Deshalb müssen Eltern ab 1. Januar 2016 Eltern ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) sowie die ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

"Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Schlimmstenfalls muss Kindergeld zurückgezahlt werden

Auf Neuanträgen gibt es ein spezielles Feld für die Steuer-IdNr. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen jedoch daran denken, die Information nachzureichen. Doch keine Panik: "Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen", sagt Klocke. Sie sollten dies aber zeitnah machen.

Wenn die Steuer-IdNr nicht rechtzeitig vorliegt, droht Kindergeldberechtigten, dass sie das ganze Kindergeld für 2016 am Ende des kommenden Jahres zurückzahlen müssen.

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