Das geht aus einer Vorlage von Bundesjustizminister Maas für die heutige Kabinettssitzung hervor, wie die "Passauer Neue Presse" berichtet. Demnach sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihre Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, wenn diese dazu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage sind. Bislang waren solche Verfügungen nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Tags: