Und das können Sie sich seit diesem Sommer zunutze machen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor kurzem entschieden, dass Kunden jede per Telefon, Fax oder Internet aufgegebene Ölbestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Einzige Voraussetzung: Das Öl darf noch nicht in ihrem Tank sein.
Auftrag stornieren und zu einem günstigeren Zeitpunkt neu bestellen
Sinken also die Preise, nachdem Sie eine Bestellung aufgegeben haben, und Sie haben noch genügend Heizöl im Tank, um etwas warten zu können, sollten Sie den Auftrag stornieren und zu einem günstigeren Zeitpunkt neu bestellen.
Noch haben wenige Kunden von dem Recht Gebrauch gemacht. Doch das wird sich sicher bald ändern, denn der Winter steht vor der Tür – und der Ölpreis stagniert momentan auf einem niedrigen Niveau.
Verlierer des Urteils: Anbieter müssen Öl behalten
Wer beispielsweise Ende August eine Bestellung über 3000 Liter aufgab und sie wieder stornierte, weil der Preis innerhalb von einer Woche um fünf Cent gesunken war, konnte bei einer neuen Bestellung rund 150 Euro sparen. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bedeutet das eine Ersparnis von mindestens 100 Euro im Jahr, denn 3000 Liter genügen für ein bis eineinhalb Jahre Heizen.
Verlierer des Urteils sind die meist mittelständischen Anbieter des Heizöls. Sie können sich den Zeitpunkt des Einkaufs nicht aussuchen, wenn sie pünktlich liefern wollen – und bleiben auf dem Öl sitzen, wenn die Bestellung storniert wird. Denn sie können es nicht zurückgeben.
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