Der Richter sagt nicht die von Hamdi H. und seinem Mitangeklagten Marvin N. erhofften Worte von der "fahrlässigen Tötung". Nein, die 35. Strafkammer schreibt Rechtsgeschichte: Sie spricht die beiden Raser, die sich ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm lieferten und einen Unbeteiligten tödlich verletzten, wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln schuldig - es ist das erste derartige Urteil in Deutschland. Die Strafe lautet: lebenslange Haft, lebenslanger Führerscheinentzug.
Hamdi H. erstarrt, seine Verlobte im Publikum schluchzt. Der Richter will nun das Urteil begründen. Alle Anwesenden setzen sich - bis auf Hamdi H. Starr steht er vor seinem Platz, mahlt mit seinen Kiefern und wirkt so gar nicht mehr wie derjenige, der zum Prozessauftakt weinte, als Staatsanwalt Christian Fröhlich die Anklage verlas.
Auch am letzten Verhandlungstag hatte sich H. noch mit tränenerstickter Stimme an den Sohn des 69-jährigen Getöteten gewandt: "Am liebsten würde ich es rückgängig machen, aber ich kann es nicht! Es tut mir herzlich leid für Sie und Ihre Familie!" Die Reue klang glaubhaft. Doch jetzt, als die Entscheidung des Gerichts feststeht, wird die harte Seite von H. sichtbar. Rüde unterbricht er den Richter: "Was reden Sie überhaupt weiter?"
Ralph Ehestädt sagt: "Ihnen geht wahrscheinlich viel durch den Kopf: Sind diese Richter denn irre? Warum wir? Wir wollten doch den W. gar nicht töten! Wollen die Richter ein Exempel statuieren?"
"Was wollt ihr denn", begehrt H. ein weiteres Mal auf. Geduldig erklärt ihm der Vorsitzende, dass es sich zwar um eine historische Entscheidung, aber eben um einen Einzelfall handele.
"Am Rande des technisch Machbaren"
Es war Montag, der 1. Februar 2016, kurz nach Mitternacht, als die beiden nun Verurteilten auf dem Kurfürstendamm zufällig nebeneinander an einer roten Ampel hielten: Marvin N. im Mercedes und Hamdi H. im Audi. Die beiden kannten sich flüchtig aus einer Shisha-Bar. Nun sprachen sie kurz durch die geöffneten Autofenster miteinander. Marvins Beifahrerin schrieb eine Handy-Nachricht. Eine Verabredung zum Rennen will sie nicht mitbekommen haben, im Gegenteil: Marvin N. soll verwundert gefragt haben, warum Hamdi H. plötzlich so rase. Vorschriftsmäßig habe der Mercedes-Fahrer an den nächsten beiden roten Ampeln gehalten. Ab dem Adenauerplatz aber stieg Marvin N. auf die Provokation ein.
Beide überfuhren rote Ampeln, beide rasten laut Gutachter "am Rande des technisch Machbaren" durch die Kurve vor der Gedächtniskirche. N. lag in Führung, doch H. trat sein Gaspedal länger durch und wäre wohl an seinem PS-stärkeren Gegner vorbeigezogen, wäre nicht von rechts ein Jeep gekommen. Nach zweieinhalb Kilometern und elf Ampeln endete das Rennen mit einem unbeteiligten Toten.
Die Verteidiger haben viel unternommen, um zu erklären, warum die Raser glaubten, es könne nichts schief gehen. War H. doch drei Tage zuvor bereits dieselbe Strecke über rote Ampeln gefahren, aber unfallfrei; war er doch in jener Unglücksnacht nicht einmal angeschnallt gewesen, hatte er doch nach dem Unfall auf dem Bürgersteig sitzend sinniert: "Wie konnte das passieren?"
Auch das von seinen Verteidigern angeregte Gutachten der Schweizer Verkehrspsychologin Jacqueline Bächli-Biétry schien diese Ansicht zu bestätigen. Die sprach von einer "Blase", in welcher H. mit seinem Glauben an sein fahrerisches Können und an die Sicherheit seines Autos lebe. Über diese Einschätzung freuten sich die Verteidiger, denn wenn die Raser die Gefahr nicht realisieren - also subjektiv nichts davon wissen - dann können sie auch nicht den Tod in Kauf genommen, also keinen bedingten Vorsatz zum Morden gehabt haben.
Etliche Einträge wegen Verkehrsdelikten
Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen: "Da ließen sich dann auch für viele andere Bevölkerungsgruppen Straflosigkeitsbereiche finden."
Ralph Ehestädt verweist vielmehr auf die Ansicht des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes, der auch für die bereits angekündigte Revision der beiden Angeklagten zuständig sein wird. Dort vertritt man den Standpunkt: "Schon eine Gleichgültigkeit rechtfertigt die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes."
So kommt das Gericht von der Fahrlässigkeit zum Tötungsdelikt. Die Klippe zum Mord nimmt es ohne die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen "niedrigen Beweggründe". "Jede Tötung ist niedrig", argumentiert der Vorsitzende und zieht als alleiniges Mordmerkmal die "gemeingefährlichen Mittel" heran. Er meint die aufs Dreifache der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigten und im engen Innenstadtbereich nicht mehr zu kontrollierenden Fahrzeuge. Der Sportwagen als Mordwaffe.
Zudem werten die Richter die Ergebnisse des verkehrspsychologischen Gutachtens weit weniger günstig als die Verteidiger. So hatte Jacqueline Bächli-Biétry den Angeklagten auch nach dem Sinn von roten Ampeln gefragt. Tagsüber, so Hamdi H., würde er durchaus an solchen halten. Aber nachts habe er nicht damit gerechnet, dass noch irgendjemand unterwegs sei. "Das Risiko war ihm bewusst", schlussfolgert der Vorsitzende aus diesen Worten. "Tagsüber hat er es vermieden, aber nachts in Kauf genommen."
Quelle : spiegel.de
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