Er erläutert: Die Rechtslage sei „relativ klar“. Die Europäische Datengrundschutzverordnung reguliere den Umgang mit biometrischen Identitätsdaten wie dem Gesichtsbild. Danach handelt sich dabei um sensitive Daten, die nur in Ausnahmefällen von Behörden verwendet werden dürfen. „Wir haben dann auf verfassungsrechtlicher Ebene auch eine ganz klare Regelung, dass eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist.“ Die Daten dürften nur verarbeitet werden, wenn umfassende Sicherheitsmaßnahmen eingebaut würden. „Eine Auswertung hier jetzt ins Blaue hinein von solchen Daten ist also nicht erlaubt“, stellt Weichert klar. Das sei das Problem des Gesetzes, dass es solche Sicherheitsmaßnahmen nicht vorsehe. Stattdessen solle einfach die Online-Abfrage bei Erforderlichkeit erlaubt werden, „wobei nicht ansatzweise klar ist, was jetzt wirklich erforderlich für Geheimdienste ist, die fischen ja sozusagen im Trüben“. Es werde außerdem nicht gewährleistet, dass Unschuldige nicht verdächtigt werden.
„Insofern denke ich, dass diese Regelung auch verfassungsrechtlich angegriffen werden kann“, schlussfolgert der Experte. Würde das Gesetz so beschlossen, könne es vor Gericht angegriffen werden. Weichert befürchtet, dass der Bundestag dem Entwurf zustimmt, „auch weil die öffentliche Aufmerksamkeit gerade nicht so groß ist in Sachen Datenschutz“.
Wer konkret von einer entsprechenden Datenübermittlung betroffen sei, könne sich zumindest dagegen verwaltungsgerichtlich zur Wehr setzen und ebenso dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen. „Das würde nach meiner Einschätzung derzeit dazu führen, dass diese gesetzliche Regelung entweder aufgehoben würde, oder zumindest geändert werden müsste", meint Weichert.
Quelle:sputniknews
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