Gericht erlaubt Wiederanfahren zweier Atomreaktoren

  29 März 2017    Gelesen: 2307
Gericht erlaubt Wiederanfahren zweier Atomreaktoren
Ein japanisches Gericht hat die Wiederinbetriebnahme von zwei Atomreaktoren erlaubt.
Die Richter in Osaka hoben die Entscheidung einer unteren Instanz zum Stopp der Meiler auf. Diese hatte das Bezirksgericht nach einer Klage von Anwohnern verfügt. Die beiden Reaktoren gehören zum Atomkraftwerk Takahama in der Provinz Fukui. Nach Angaben der Regierung erfüllen sie höchste Sicherheitsstandards.

Als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima waren zwischenzeitlich alle 48 kommerziellen Reaktoren abgeschaltet worden. 2015 wurden die ersten wieder in Betrieb genommen.

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