Shitstorm nach erlaubter Ehe Minderjähriger – Kritik an Düsseldorfer Jugendamt

  30 März 2017    Gelesen: 819
Shitstorm nach erlaubter Ehe Minderjähriger – Kritik an Düsseldorfer Jugendamt
Die Entscheidung des Jugendamtes Düsseldorf, die Ehe eines heute 15-jährigen Mädchens aus Syrien als gültig anzuerkennen, sorgt für eine Welle der Entrüstung. Seit einem Zeitungsbericht bekommt der zuständige Amtsmitarbeiter Matthias Ditges eine Flut von empörten und zum Teil hasserfüllten Kommentaren. Dabei folgt das Amt einer Expertenempfehlung.
Eigentlich hatte Ditges Sputnik ein Interview zugesagt, in dem er den Fall der 15-jährigen aus Syrien erläutern wollte. Er wollte erklären, warum das Düsseldorfer Jugendamt zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Minderjährige in der Ehe mit ihrem 19 Jahre alten Partner bleiben sollte. Und warum das Jugendamt der Ansicht ist, dass die Verbindung freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde und es daher dem Wohl des Mädchens diene, wenn seine Ehe auch in Deutschland anerkannt werde.

Das Mädchen hatte den Informationen zufolge mit 14 Jahren in Syrien geheiratet und mit 15 ein Kind zur Welt gebracht. Beide kamen als Flüchtlinge nach Düsseldorf. Ditges hatte am Dienstag, dem 28. März, im Gleichstellungsausschuss des Stadtrates zu der Entscheidung Stellung bezogen.
Doch dann berichtete einen Tag später die Zeitung Rheinische Post in ihrer Onlineausgabe über den Fall. Was danach passierte, damit habe niemand beim Jugendamt gerechnet, so Ditges. Eine Flut von Hass-Mails habe ihn seitdem erreicht, berichtete er Sputnik-Korrespondentin Ilona Pfeffer. Einen kleinen Auszug daraus hat er der Redaktion zur Verfügung gestellt:

„Sie gehören strafrechtlich belangt“, heißt es an einer Stelle. „Sie scheinen nicht verstanden zu haben was ein Rechtsstaat und Gesetze bedeuten“, an einer anderen. Ein empörter Leser meint: „Wer sich einer Islamdiktatur beugt und dabei geltendes Gesetz bricht kann unmöglich im Staatsdienst tätig sein.“ Außerdem ist noch zu lesen: „Wird Zeit Ausbürgerungen oder Zwangseinweisungen einzuführen.“ Auch persönliche Beleidigungen sind darunter: „Sie haben nicht alle Latten am Zaun.“

Vorerst möchte das Jugendamt Düsseldorf keine Interviews mehr geben, so Ditges. Die Entscheidung im Fall des minderjährigen Mädchens werde aber trotzdem nicht revidiert. Sie stütze sich auf Vorschläge der Kinderrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages, wie mit Ehen von Minderjährigen umgegangen werden solle. In einer Stellungnahme des Juristen Professor Michael Coester für die Kommission von Februar dieses Jahres zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ heißt es unter anderem:
„Die generalisierende Nichtanerkennung von Minderjährigenehen, die nach dem Heimatrecht der Verlobten in deren Heimatstaat geschlossen worden sind, ist aufzugeben zu Gunsten einer einzelfallbezogenen Prüfung der jeweiligen Ehe am Maßstab des deutschen ordre public und im Lichte aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Schutzbedürfnisses der minderjährigen Partners einerseits, und seiner Interessen an der geschlossenen und gelebten Ehe andererseits.“

Das Bundesjustizministerium will das Gesetz zu den Minderjährigenehen ändern. Demnach sollen künftig sämtliche Eheverbindungen bei Personen unter 16 Jahren für ungültig erklärt werden.

Quelle: sputniknews

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