"Mit diesen Daten wäre es auch leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben. Das würde unsere Arbeit unterstützen." Das Auslesen der Daten ist bislang eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich.
Das Bundeskabinett hatte im Februar ein Gesetz verabschiedet, wonach es dem Bamf ermöglicht werden soll, bei der Feststellung der Identität von Flüchtlingen auf deren Smartphones zuzugreifen. Der Bundestag berät zurzeit über das Gesetz. Datenschützer sind strikt dagegen.
Das Bundesinnenministerium schätze, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen.
Im Februar hatten Medien berichtet, dass Außenstellen des Bamf mit Hard- und Software aufgerüstet werden, sodass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befänden sich 213.000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.
Cordt sagte, integriertes Flüchtlingsmanagement bedeute nicht nur, Bund und Länder zu vernetzen, sondern auch über den Tellerrand zu schauen und zu prüfen, welche Möglichkeiten es noch gebe, den Bamf-Entscheidern eine Hilfestellung bei ihrer Arbeit zu bieten. "Ein Beispiel ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Frage, ob wir in begründeten Fällen künftig Handydaten auslesen dürfen", sagte Cordt.
Im Januar hat Frank-Jürgen Weise das Bamf als Chef verlassen, Cordt hatte das Amt übernommen. Die Behörde kommt mit der Bearbeitung der Asylanträge nicht hinterher. Bis zum Frühjahr 2017 sollten alle alten Asylanträge abgearbeitet sein - doch daraus wurde nichts. Die Leitung des Amtes rechnet mit mindestens 105.000 Fällen, die bis Ende Mai nicht entschieden sind, berichten die Nachrichtenagentur dpa und die "Zeit", beide berufen sich auf Behördenkreise.
Quelle : spiegel.de
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