In Tusks Entwurf ist von einem "Phasen-Ansatz" die Rede. Ziel in der ersten Phase sei die "Entflechtung" Großbritanniens aus der EU und "größtmögliche Klarheit und Rechtssicherheit für Bürger, Unternehmen, Betroffene und internationale Partner bei den unmittelbaren Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union".
Es geht insbesondere um die rund 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien, vor allem ihre Aufenthalts- und Arbeitsrechte und Ansprüche an die Sozialversicherungen. Zweites Topthema ist die Schlussrechnung für Großbritannien für die milliardenschweren Verpflichtungen während der EU-Mitgliedschaft. Erst wenn die EU ausreichende Fortschritte bei diesen sehr schwierigen Themen feststellt, will sie in einer zweiten Phase über Grundlagen der künftigen Beziehungen in einem Freihandelsabkommen sprechen.
Die EU sei jedoch bereit für ein "vorübergehendes Abkommen" nach dem Brexit im Jahr 2019, hieß es weiter. So soll Großbritannien in einer Übergangsphase nach dem Brexit so lange die EU-Gesetze akzeptieren, bis das Freihandelsabkommen abgeschlossen ist. Dazu zählen finanzielle Verpflichtungen und die Unterwerfung unter die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Die Leitlinien, die Tusk an die Regierungen der 27 EU-Staaten geschickt hat, werden in den kommenden Wochen womöglich noch verändert. Am 29. April treffen sich die 27 Staaten zu einem Sondergipfel in Brüssel.
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