Kritik an den Hürden für den Familiennachzug kommt von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl - insbesondere, wenn es um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geht. Demnach machten die Kriterien des Auswärtigen Amtes einen Nachzug der Eltern de facto fast unmöglich, wenn diese im Heimatland weitere Kinder betreuten. Grundlage ist ein neuer Erlass vom 20. März, wonach Geschwister von in Deutschland anerkannten minderjährigen Flüchtlingen nur dann zusammen mit ihren Eltern ein Visum erhalten können, wenn die Familie in Deutschland hinreichenden Wohnraum nachweisen kann.
Zudem müssten die Eltern den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Kinder sichern können. Auch solle geprüft werden, ob nicht Geschwisterkinder zum Beispiel bei Verwandten zurückbleiben könnten oder ob nur ein Elternteil nach Deutschland kommt und der zweite bei den anderen Kindern bleibt. "Die Trennung der Eltern oder von Eltern und Kindern hält das Auswärtige Amt grundsätzlich für zumutbar", wirft Pro Asyl der Behörde vor.
Pro Asyl weist auf Härtefälle hin
Selbst in Fällen außergewöhnlicher Härte werde für den Geschwisternachzug in der Regel weiter der Nachweis zum Lebensunterhalt verlangt. Und auch vor dem neuen Erlass seien Härtefallklauseln sehr restriktiv ausgelegt worden. Die Organisation verweist auf das Beispiel einer Familie, von der zwei 16 und 19 Jahre alte Kinder in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind. Visa zum Familiennachzug aus der Türkei zu der 16-jährigen Tochter hätten zwar die Eltern erhalten, nicht aber die jüngeren, acht- und zehnjährigen Kinder.
Laut Pro Asyl entschieden die Eltern daraufhin, die jüngeren Kinder bei Verwandten zurückzulassen. Für diese konnten sie dann erst nach ihrer eigenen Asyl-Anerkennung Anfang März Visa zum Familiennachzug beantragen.
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