Dabei führte fast jede zweite Entscheidung dazu, dass der Asylsuchende vorerst in Deutschland bleiben kann oder zumindest nicht abgeschoben wird. Jeder Fünfte (21,7 Prozent) erhielt ein Aufenthaltsrecht als Flüchtling, wovon 859 Personen (0,4 Prozent) als Asylberechtigte anerkannt wurden. Rund 41.100 (18,5 Prozent) erhielten subsidiären Schutz, womit ihr Familiennachzug stark eingeschränkt ist. Für rund 14.000 Personen (6,3 Prozent) erließ die Behörde nur ein Abschiebungsverbot. Abgelehnt oder anderweitig erledigt wurden knapp 54 Prozent der Anträge.
Von Januar bis März registrierte die Behörde mit gut 60.000 neuen Asylanträgen zwei Drittel weniger als im selben Zeitraum 2016. Ende März waren beim Bundesamt noch rund 278.000 Anträge unerledigt. Vergleichszahlen zum Vorjahr zur Einreise von Asylsuchenden teilte das Innenministerium nicht mit. Dies hat damit zu tun, dass die Statistiken kaum vergleichbar sind. Seit Januar 2017 wird der Zugang von Asylsuchenden in einer neuen Asylgesuch-Statistik registriert. Im vorigen Jahr stützte sich die Bundesregierung zur Einschätzung der Neueinreisen noch auf Meldungen der Bundespolizei, wie viele Flüchtlinge beim Grenzübertritt aufgegriffen wurden. Dies waren von Januar bis März 2016 nach damaligen Äußerungen von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) etwa 107.000 Flüchtlinge.
Quelle: reuters.de
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