Wie viel Steuern müssen Prostituierte zahlen?

  11 April 2017    Gelesen: 880
Wie viel Steuern müssen Prostituierte zahlen?
Auch Prostituierte müssen Steuern zahlen. Bleibt die Steuererklärung jedoch aus, werden die Einnahmen vom Finanzamt geschätzt. Zum Ärger einer Dame aus Hamburg, die sich gegen die Maßnahme via Klage zur Wehr setzt.
Eine Prostituierte ist grundsätzlich zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Kommt sie dem nicht nach und gibt verspätet nicht schlüssige Steuererklärungen ab, kann ihre Einkommens-, Umsatz- und bei selbständiger Tätigkeit auch Gewerbesteuer geschätzt werden, teilt das Finanzgericht (FG) Hamburg mit (Az. 2 K 110/15).

Im Streitfall war die Klägerin als selbständige Prostituierte tätig und mietete sich hierfür in einem sogenannten Laufhaus ein Zimmer. Steuern zahlte sie nicht und gab auch keine Steuererklärungen ab. Nachdem die Steuerfahndung die Frau an ihrem Arbeitsplatz angetroffen hatte, erließ das Finanzamt Schätzungsbescheide zur Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Die Prostituierte erhob Einspruch und reichte nun Einnahme-Überschussrechnungen und Steuererklärungen mit deutlich geringeren Umsätzen und Gewinnen ein. Das Finanzamt reduzierte seine Forderungen nur in geringem Umfang.

Daraufhin wandte sich die Frau an das Finanzgericht Hamburg. Ohne Erfolg. Das Gericht ließ die Einwände der Prostituierten nicht gelten, wonach eine individuelle Quittierung der erbrachten Leistungen und deren Entlohnung wegen der branchenspezifischen Besonderheiten dieses speziellen Gewerbes nicht praktikabel sei. Die Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht, wie sie bei Bargeschäften im Einzelhandel möglich ist, sei nicht auf die gewerbliche Prostitution zu übertragen. Anders als im Einzelhandel sei bei der Prostitution der Kreis der Kunden begrenzt und individuell bestimmt.

Grundsätzlich merkte das FG zur Schätzung des Finanzamtes an, dass die zugrunde gelegten Daten eher moderat und nicht zu beanstanden waren. Die Behörde ging von 20 Arbeitstagen pro Monat, fünf Freiern pro Tag, 130 Euro für die Jahre 2007 und 2008 beziehungsweise 160 Euro Einnahmen pro Freier für die Folgejahre und Betriebsausgaben im Rahmen der Zimmermiete von 120 beziehungsweise 140 Euro pro Tag aus.

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