Anlass war der Fall einer vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück. Das Mädchen trägt seit dem siebten Schuljahr den Nikab-Gesichtsschleier, der lediglich die Augenpartie freihält.
Die Schule meldete dies Ende August 2016 der Landesschulbehörde, nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Schülerin an einem Abendgymnasium das Tragen eines Nikab im Unterricht untersagt hatte. Seither blieben die Versuche der Schule, Schülerin und Eltern davon zu überzeugen, dass das Mädchen den Schleier ablegt, vergeblich. Polizei, Verfassungsschutz und Kultusministerium wurden eingeschaltet.
Auch der neueste Vorstoß per Rechtsgutachten blieb also erfolglos. Um ein Verbot verhängen zu können, müsste laut Gutachten erst das Schulgesetz geändert werden. Weil Religionsfreiheit ein Grundrecht sei, müsse ein Eingriff gesetzlich geregelt sein, argumentiert der Gutachter Professor Hinnerk Wißmann von der Uni Münster.
Er empfiehlt eine explizite Anforderung an die Schüler aufzunehmen, durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen. Das Kultusministerium halte die Formulierung als Rechtsgrundlage für geeignet, die Entscheidung liege aber beim Landtag.
Quelle : welt.de
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