Zuvor hatten mehrere deutsche Politiker ein denkbares türkisches Referendum über die Todesstrafe abgelehnt, darunter SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz. Die Bundesregierung hatte sich offiziell noch nicht zu dem Thema geäußert. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklärte, die Position sei mit Außenminister Sigmar Gabriel abgestimmt.
Hintergrund sind Äußerungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, wonach er nach dem Verfassungsreferendum im April möglicherweise eine weitere Abstimmung zur Wiedereinführung der Todesstrafe abhalten will. Nach türkischem Recht sind im Ausland lebende türkische Bürger bei Wahlen und Referenden in dem Land wahlberechtigt - so wie auch im Ausland lebende Deutsche bei Wahlen in Deutschland.
"Würden rechtliche Mittel ausschöpfen"
Seibert sagte dazu: "Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig." Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Deshalb sei das eine hypothetische Frage, die er üblicherweise nicht beantworte. In diesem Fall betonte er aber: "Es gibt keine Pflicht, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."
Martin Schulz sagte dem "Spiegel", er halte es für undenkbar, dass sich in Deutschland lebende Türken hierzulande an einem möglichen Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe beteiligen dürfen. "Falls die türkische Regierung wirklich ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe durchführen sollte, muss klar sein: Eine solche Abstimmung darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden", sagte Schulz. Entsprechend hatten sich zuvor auch Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und weitere Politiker unterschiedlicher Parteien geäußert.
Quelle: n-tv.de
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