Viele Informationen befänden sich bereits in den Akten der Deutschen, «weil die Abteilung Staatsschutz der Bundesanwaltschaft die Unterlagen ungeschwärzt weitergereicht hat». Deshalb könne man seinem Mandanten nun sicher nicht Geheimnisverrat vorwerfen.
Deutschland führe im Haftbefehl sechs Leute des Nachrichtendienstes auf, die ihm Aufträge erteilt, seine Arbeit überprüft und Zahlungen ausgeführt hätten. «Er hat sicher nichts gemacht, was bei ihm nicht in Auftrag gegeben worden ist», sagte Landmann und bemängelt, dass die Schweiz den Mann nun fallen gelassen habe und sich nicht an den Prozesskosten in Deutschland beteiligen wolle.
Der in Deutschland inhaftierte Schweizer habe nur «Fakes» geliefert. Die Aktion habe keinen anderen Sinn gemacht, als ihn zu versenken. Wenn man tatsächlich geheime Daten kaufen wollte, würde man nicht jedes Treffen filmen und protokollieren. Sein Mandant sei auf diese Falle hereingefallen
Der 54-Jährige Schweizer war am 28. April verhaftet worden. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll unter anderem versucht haben, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu placieren.
Strafverfahren in der Schweiz
Gegen den Mann läuft seit Januar 2015 auch in der Schweiz ein Strafverfahren wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes». Er soll Kundendaten von Schweizer Banken gestohlen haben. In einem Verhör in Bern informierte er die Bundesanwaltschaft über seine Aktivitäten für den Geheimdienst.
Die Bundesanwaltschaft weitete das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt auf einen weiteren Angeschuldigten aus. Ihm beziehungsweise seinem Verteidiger gewährte die Schweizer Behörde Einblick in die Akten, wie sie Medienberichte bestätigte. So sollen die Unterlagen am Ende beim deutschen Generalbundesanwalt gelandet sein, der den beschuldigten Spion daraufhin festnehmen liess.
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