Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Verteidigerin, die im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft keine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes gefordert hatte. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Angeklagte den Mann Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Kreissäge getötet.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Merkmal der Heimtücke als erwiesen angesehen, weil der Mann gefesselt war und die Augen verbunden hatte. Als Beweismittel galten der Staatsanwaltschaft unter anderem Aufzeichnungen der Studentin, die diese zwei Jahre nach der Tat angefertigt hatte. Darin schilderte sie das Verbrechen.
Der Richter folgte jedoch der Darstellung von Gabriele P. Demnach hatte sie die Tötung ihres Freundes, der sie jahrelang gedemütigt und zu von ihr nicht gewollten Sexpraktiken genötigt hatte, nicht geplant. Die Angeklagte hatte die Tat im Prozessverlauf gestanden, aber nicht erklären können.
Die Tat kam erst im Jahr 2016 ans Licht. Mit ihrem neuen Freund hatte die Angeklagte den Toten im Garten ihrer Wohngemeinschaft vergraben. Das hatte der Mann einer Bekannten erzählt, die sich an die Polizei wandte. Daraufhin war die Leiche des Opfers gefunden worden. Der Verlobte sitzt wegen Strafvereitelung bereits im Gefängnis.
Quelle: n-tv.de , sba/dpa
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