Laut Haftbefehl schlossen sich die Brüder spätestens Anfang November 2012 in Syrien der Al-Nusra-Front an. Diese war zu diesem Zeitpunkt in Nordsyrien an Kämpfen gegen syrische Regierungstruppen beteiligt.
Mustafa K. und Sultan K. sollen darüber hinaus nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen vertrieben und deren Besitz geplündert haben. Ihnen wird daher in dem Haftbefehl zudem die Begehung von Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Sultan K. und Abdullah K. sollen zudem an Kämpfen gegen die kurdischen Volksverteidigungseinheiten beteiligt gewesen sein.
Quelle: n-tv.de , hul/AFP
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