Für die Neuverhandlung würden neue Schöffen benannt. Die nun für befangen befundene Schöffin werde nicht erneut eingesetzt.
Der Bulgare S. wird beschuldigt, der Mann auf Bildern der Videoüberwachung im Berliner U-Bahnhof Hermannstraße zu sein, der auf der Treppe eine junge, nichts ahnende Frau kräftig in den Rücken tritt.
Das damals 26-jährige Opfer brach sich bei dem Angriff den Arm und wurde am Kopf verletzt. Die Frau tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Tritt eine gefährliche Körperverletzung.
Die Verteidigerin des Beschuldigten hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffin gestellt. Sie soll sich in mehreren Leserbriefen abfällig über Migranten geäußert haben.
Quelle : spiegel.de
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