Peking reduziert Haftstrafe von Journalistin Gao um zwei Jahre

  26 November 2015    Gelesen: 572
Peking reduziert Haftstrafe von Journalistin Gao um zwei Jahre
Die Haftstrafe der in China wegen "Weitergabe von Staatsgeheimnissen" verurteilten Journalistin Gao Yu ist um zwei Jahre reduziert worden. Dies teilte ihr Anwalt nach einer Gerichtsentscheidung in Peking mit. Es handele sich um eine "leichte Verbesserung", kommentierte Mo Shaoping die neue Strafe von fünf Jahren Gefängnis. Möglicherweise könne seine 71-jährige Mandantin aus gesundheitlichen Gründen früher freigelassen werden, da sie in der Haft Herzprobleme bekommen habe.
Gao, die auch für die Deutsche Welle arbeitete, war im April wegen der illegalen Weitergabe von Regierungsunterlagen an Ausländer zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Berichten zufolge ging es um ein internes Papier der regierenden Kommunistischen Partei. Darin sei zu einer entschiedenen Unterdrückung abweichender Meinungen aufgerufen worden. Außerdem sei vor Demokratien nach westlichem Vorbild und Kritik an der historischen Bilanz der Kommunistischen Partei gewarnt worden.

Gao war bereits nach der blutigen Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz im Jahr 1989 festgenommen worden. In den 90er Jahren wurde sie für ihre politischen Schriften ebenfalls wegen des "Verrats von Staatsgeheimnissen" für sechs Jahre ins Gefängnis gesteckt. Ende April 2014 wurde Gao vor dem 25. Jahrestag der Tiananmen-Proteste mit Dutzenden anderen Regierungskritikern vorübergehend festgenommen. Das International Press Institute setzte Gao im Jahr 2000 auf seine Liste der 50 "Helden der Weltpresse". Die USA fordern ihre sofortige Freilassung.

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