In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden. Bauliche Veränderungen, die dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nähmen und so die Symbolkraft entzögen, seien nur möglich, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlange. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismäßig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.
Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war.
Schule und Behindertenwerkstatt
Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.
Das Gebäude war bereits Anfang der 70er Jahre von der österreichischen Regierung gepachtet und anfangs als Schule und später als Behindertenwohnheim genutzt worden. Seit 2011 steht das 800 Quadratmeter große Eckhaus in der Altstadt von Braunau aber leer, weil die Besitzerin keine Erlaubnis für dringend notwendige Renovierungsarbeiten erteilte.
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