Hier gebe es Begründungsmängel, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in Karlsruhe. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse.
Das Landgericht hatte die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten begründet. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe eingelegt.
Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in Köln ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin. Sie starb wenig später.
Der BGH verwies das Verfahren in seiner Entscheidung an das Landgericht Köln zurück. Die beiden Männer müssen nun befürchten, dass sie die Haftstrafen verbüßen müssen. An der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird sich aber nichts ändern. In der Revisionsinstanz werden Urteile rein auf Rechtsfehler geprüft, die Richter können nur korrigierend eingreifen, wenn die Strafe unvertretbar wäre. Damit wären maximal fünf Jahre Haft möglich. Vor einer Woche hat der Bundestag speziell für Raser neue, härtere Strafen beschlossen.
Quelle: n-tv.de , sba/dpa
Tags: