BGH hebt Bewährung für Raser auf

  06 Juli 2017    Gelesen: 769
BGH hebt Bewährung für Raser auf
Ist eine Bewährungsstrafe für den Tod eines Menschen angemessen, wenn zwei Autofahrer ein illegales Rennen fahren? Wegen der günstigen Sozialprognose der jungen Angeklagten sieht es das Landgericht Köln so. Doch der BGH korrigiert das nun.
Der Bundesgerichtshof hat für zwei Raser, die bei einem illegalen Autorennen den Tod einer jungen Radfahrerin verursacht haben, die Bewährung aufgehoben. Das Landgericht Köln hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt und die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Hier gebe es Begründungsmängel, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in Karlsruhe. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Aussetzung der Strafen zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse.

Das Landgericht hatte die Strafaussetzung mit einer günstigen Sozialprognose der Angeklagten begründet. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe eingelegt.

Die damals 21 und 22 Jahre alten Männer hatten sich im April 2015 in Köln ein spontanes Rennen geliefert. Bei Tempo 95 in der Stadt schleuderte eines der getunten Autos aus der Kurve und traf auf dem Radweg eine 19 Jahre alte Studentin. Sie starb wenig später.

Der BGH verwies das Verfahren in seiner Entscheidung an das Landgericht Köln zurück. Die beiden Männer müssen nun befürchten, dass sie die Haftstrafen verbüßen müssen. An der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird sich aber nichts ändern. In der Revisionsinstanz werden Urteile rein auf Rechtsfehler geprüft, die Richter können nur korrigierend eingreifen, wenn die Strafe unvertretbar wäre. Damit wären maximal fünf Jahre Haft möglich. Vor einer Woche hat der Bundestag speziell für Raser neue, härtere Strafen beschlossen.

Quelle: n-tv.de , sba/dpa

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