Tag eines Genozids an Aserbaidschanern
Aserbaidschan ist eine der ältesten Regionen und damit auch Wiege der Zivilisation, ein Land mit reicher Kultur und langer Geschichte. Die Entdeckung einer der ältesten Siedlungen der Menschheit aus der Steinzeit in der Asychhöhle auf dem Territorium Aserbaidschans ist nur eine vorn vielen Zeugnissen bzw. Bestätigungen.Die Entwicklung des Staatswesens in Aserbaidschan hat ihre Wurzeln und Anfänge in den Staaten: Mannai (bis Ende 7. Jh. v. Chr.), Kleinmedien bzw. Midia (bis 500 v.Chr.), Atropatene und im nördlichen Teil: Albania2 (2.-3. Jh. vor bis 6.-7. Jh. nach Chr.). Zu den kulturellen und gesellschaftlichen Meilensteinen gehören die Verbreitung des Christentums, die Entwicklung des Albanischen Alphabets im 5.Jh., die Eroberung und Eingliederung in das Arabische Kalifat, die Verbreitung des Islams zu Beginn des 8. Jh. n.Chr. sowie die Entstehung und Entwicklung von Staaten wie: Kara-Koyunlu und Ag-Koyunlu und der Sefewiden.
Im 18. Jh. entstanden im Gebiet von Aserbaidschan3 einige selbständige und autonome Staatsformen, so genannte Chanate wie bspw. das Bakuer-, das Karabacher-, das Guba-, das Schemacha-, das Scheki-, das Eriwan-, das Nachtschiwan- und das Lenkoranchanat.
Schicksalhaft waren für das aserbaidschanische Volk im 18. und 19. Jh. die imperialen Kriege um Aserbaidschan zwischen Russland, dem Iran (bzw. Persien) und der Türkei. Nach dem Friedensschluß von Nistadt zwischen Russland und Schweden im Jahre 1721 konzentrierte der russische Zar (Kaiser) Peter I. seine Eroberungspolitik auf den Kaukasus und die Vorkaspiregion. 1723 belagerten russische Truppen Baku und nahmen es ein. Um den Widerstand der Bevölkerung, die größtenteils moslemischen Glaubens war, zu brechen, begann Zar Peter I. „um jeden Preis in Gilan, Mazandaran, Baku und Derbent Armenier und Christen“anzusiedeln.Seine Nachfolger setzten diese Politik fort. Kaiserin Katharina II. nahm per Erlaßvon 1768 die Armenier unter ihren besonderen Schutz und Zar Alexander I. schrieb1802 dem Befehlshaber der russischen Truppen im Kaukasus (General Sisianow):
„Um jeden Preis müssen die Armenier in einigen Aserbaidschanischen Chanaten
verwendet werden“. Und die Armenier, die einerseits ein Instrument dieser Politik
waren, nutzten andererseits die imperialistischen Ziele Rußlands für sich zur
Gründung eines eigenen Staats auf dem Gebiet Aserbaidschans.
Annexionen, staatliche Umsiedlungen, erste Massenmorde
Die Verträge von Gülistan vom 12. Oktober 1813 und von Türkmentschaj vom 10. Februar 1828, die jeweils nach einem Krieg zwischen Russland und dem Iran unterzeichnet wurden, wirken sich katastrophal auf das aserbaidschanische Volk aus. Es waren mit Teilungen verbundene Okkupationen von Aserbaidschan: DenNorden vereinnahmte sich Russland und den Süden gliederte sich der Iran ein.Gleich nach dem Vertrag von Türkmentschaj verfügte Zar Nikolaus I. per Erlaß vomMärz 1828 die Gründung eines "armenischen Gebiets " in den ChanatenNachtschiwan und Eriwan mit der Stadt Eriwan4, in der die Aserbaidschaner mit
7.331 die große Mehrheit bildeten bei 2.369 Armeniern. Gemäß § I5 des Vertrages von Türkmentschaj erfolgte eine Massenumsiedlung von Armeniern aus dem Iran in die Chanate, Eriwan, Karabach und Nachtschiwan. Die in den Dörfer und Orten dieser Chanate lebenden Aserbaidschaner wurden vertrieben. Derartige Massen- bzw. Volksvertreibungen, heute würde man von sog. ethnischen Säuberungen sprechen, erfolgten auch nach den Kriegen zwischen Russland und der Türkei in den Jahren 1828-29 und 1877-78. So wurden, belegt durch historische Quellen, in den Jahren 1829-30 rd. 40000 iranische und 84600 türkische Armenier nach Aserbaidschan in die Chanate Eriwan, Nachtschiwan und Karabach, d.h. in die Grenzregionen auf der russischen Seite umgesiedelt. Gleichzeitig mit den Umsiedlungen und Vertreibungen aus diesen angestammten Gebieten durch die neue Staatsmacht wurden Hunderte von aserbaidschanischen Siedlungen zerstört und Tausende von Aserbaidschanern getötet.
Mit der Tötung sowie Vertreibung von Teilen der aserbaidschanischen Bevölkerung in Verbindung mit der Ansiedlung von Armeniern verfolgte bspw. das zaristische Russland auch das geopolitische Ziel, die strategisch bedeutsame Region für immer Russland einzuverleiben und mit einer Bevölkerung zu besiedeln, die in Folge von Privilegien und ihres Glaubens zusammen mit Russen die Aserbaidschaner kontrollieren und „ruhig stellen“ würden. Diese Privilegierung der insbes. durch Zuwanderung wachsenden Anzahl vonArmeniern entwickelte bald eine nationale Eigendynamik. So wurde in der zweiten
Hälfte des 19. Jh. die Idee eines "Großarmenien“ entwickelt und es wurden erstepolitische Organisationen und Strukturen aufgebaut, mittels derer im Zeitablaufimmer stärker versucht wurde, ein Großarmenien durch Eroberung und Besiedelung bestimmter Gebiete und Regionen in der Türkei, in Georgien und imjeweils verbliebenen aserbaidschanischen Gebiet durchzusetzen. Im Auslandwurden Unterstützungsvereine gegründet wie bspw. 1887 in Genf die "Gntschag“,in Tiflis 1890 die "Daschnakztjun" und in New York 1895 der "Bund armenischerPatrioten". Ungeachtet all dieser Versuche war das Gouvernement/ Chanat Eriwan das drittgrößte hinter dem von Baku und dem von Elisawetpoler, dem Gendschiner Gouvernement. Die erste Volkszählung in Russland im Jahre 1897 ergab, dass im Eriwaner Gouvernement immer noch 313.178 Aserbaidschaner lebten. Damit aber
waren, wie die Entwicklung im 20. Jh. leider zeigte, die weiteren Tragödien des
aserbaidschanischen Volkes quasi vorgezeichnet.
Vertreibung und Massenmorde
Eine erste zur Massenvertreibung und –ermordung „genutzte“ Gelegenheit boten die allgemeinen Unruhen in Russland in den Jahren 1905 -1907. Sie betrafen Aserbaidschaner in Baku, Schuscha, Sangesur, Nachtschiwan, Eriwan, Ordubad, Etschmiedsin, Dschavanschir und Gasach. Beispielsweise wurden in den Jahren 1905 -1906 von Armeniern 200 aserbaidschanische Dörfer in den Gebieten Eriwan und Nachtschiwan sowie 75 Dörfer in den Regionen von Schuscha, Dschabrail und Sangesur vernichtet. Zur Bewahrung dieser traumatischen Erinnerung sowie zur Mahnung wurde das getan, was unterdrückten Völkern überhaupt nur möglich ist.Aufbauend aufhistorischen Ereignissen und Augenzeugenberichten wurde eine „Verarbeitung“ in der Literatur vorgenommen.
Der Weg zur Staatenbildung, hier: Armenien Planvoll betrieben wurde eine Politik der Veränderung der Bevölkerungsstruktur entsprechend der Zielsetzung von armenischen Nationalisten: die Schaffung eines Armeniens ohne Türken und Aserbaidschaner.
Auch in den Jahren der russischen Revolution sowie des realen Bolschewismus setzten einflussreiche armenische Kreise diese Politik fort. So begann die Bakuer Kommune unter dem Vorwand des Kampfes gegen konter- bzw. antirevolutionäre Elemente mit der systematischen Liquidierung von Aserbaidschanern. Die von Armeniern in jenen Tagen begangenen grausamen Verbrechen und die damit schweren Leiden haben die die Seele und das Gedächtnis des aserbaidschanischen Volkes geprägt. Schließlich wurden Tausende von Aserbaidschanern und zwar Männer wie Frauen und Kinder, selbst Säuglinge allein wegen ihrer nationalen Identität ermordet. Zu den Grausamkeiten jener Tage gehört u.a., daß Armenier Häuser ansteckten und so die Bewohner bei lebendigem Leibe verbrannten.
Vernichtet werden sollten aber auch die geschaffene Kulturlandschaft und die das Siedlungsgebiet prägende aserbaidschanische Kultur mit ihren Zeugnissen. Ein Gebiet soll bei derartigen „Umsiedlungen“ geräumt werden von allen Zeugnissen und Erinnerungen an die Zeit vor der Neubesiedlung. Entsprechend wurden Bauten, Schulen, Krankenhäuser, Moscheen sowie ein großer Teil der Altstadt von Baku zerstört. Ermordung und Zerstörung erfolgten Hand in Hand.
Wieder wütete also der Genozid in den Landkreisen von Baku, Schemacha, Guba,Karabach, Sangesur, Nachtschiwan und Lenkoran mit Massenmord und Vertreibung sowie der Zerstörung von Gebäuden, Denkmälern usw. In den beiden Monaten März-April 19189 wurden allein in Baku, Schemacha, Guba, Mugan und Lenkoran über 50 Tsd. Aserbaidschaner ermordet, davon in Baku fast 30 Tsd. und im Kreis Schemacha 7 Tsd. Menschen, davon 1 653 Frauen und 965 Kinder. Es wurden Dörfer ausradiert in Schemacha 53, im Kreis Guba 122, in Berg Karabach über 150, in Sangesur 115, im Kreis Eriwan 211 und in Kars 92. In einem der vielen aserbaidschanischen Hilferufe aus Eriwan hieß es, daß in Eriwan und unmittelbarer Umgebung 88 Dörfer vernichtet, 1920 Häuser abgebrannt und am schlimmsten: 131 970 Menschen ermordet wurden. (Vgl. Aschchadavor, Nr. 231,
2.11.1919).
Ein deutscher Emigrant schrieb in sein Tagebuch: "Plötzlich fielen die armenischen Soldaten in Baku ein, töteten einfach alles, Frauen und Kinder wurden mit Lanzen und Schwertern aufgespießt". Die Stadt war umstellt von Soldaten, die mit Gewehren und Handgranaten zum Einsatz bereitstanden. Eine Flucht der Bevölkerung aus Baku war nicht möglich. Die armenische Armee ging extrem grausam vor. Es wurden Hunderte von Leichen von Kindern, Frauen und Männer in Brunnen und Höhlen entdeckt. Man fand sie mit abgetrennten Nasen, Ohren und Brüsten, mit herausgerissenen Eingeweiden und entfernten Geschlechtsteilen. Frauen wurden vor ihrem Tod massenweise vergewaltigt. Ein mit 2000 Patienten belegtes Krankenhaus in Baku wurde einfach von den Soldaten angesteckt. (Vgl. u.a. Neue Brücke, Heft 1, 2004, S.
22).
1918 - Gründung der Republik Aserbaidschan
Vor der Gründung der Aserbaidschanischen Demokratischen Republik am 28.
Mai 1918 waren also viele Opfer zu beklagen.Mit der Staatsgründung10 schrieb der Vorsitzende des Ministerrates F. Chojski an den Außenminister M. Hadschinski: "Mit den Armeniern haben wir alle Streitigkeiten beendet, sie werden das Ultimatum annehmen und den Krieg beenden. Wir haben im Gegenzug Eriwan abgetreten".Es wurden drei souveräne Republiken in Transkaukasien gegründet. Dabei betrug das armenische Staatsgebiet 17.500 englische Quadrat Meilen mit einer Bevölkerung von 1.510.000, davon 795 Tsd. Armenier, 575 Tsd. Aserbaidschaner und 140.000 Angehörige anderer Nationalitäten. Aber armenische Nationalisten verfolgten die Idee eines "Großarmenien“ weiter, ignorierten
internationale Verträge sowie Abmachungen und erhoben Anspruch auf die Gebiete von Achalkalaki und Bortschali in Georgien sowie auf die Regionen von Karabach, Nachtschiwan und den südlichen Teil des Elisawetpoler Gouvernements in Aserbaidschan.Dabei wurden mehr als 100 Tsd. Menschen umgesiedelt bei gleichzeitiger
Zuwanderung von nur 10 Tsd. Armeniern aus dem Ausland. Für viele aus den Bergregionen vertriebene Menschen wurde das schwül-heiße Klima der Talregionen zum Verhängnis. Die Bitten der Umgesiedelten und der Regierung der SSR Aserbaidschan, zumindest in andere Bergregionen Aserbaidschans, wie bspw. nach Berg Karabach ziehen zu dürfen, wurden
abgelehnt.
Stalins Tod stoppte diese „Umsiedlung“ genannte Vertreibung. Etliche kehrten in ihre Heimatorte zurück. Dort aber erfolgte eine massive Diskriminierung. Die aserbaidschanische Kultur wurde bspw. in Schulen einfach „ignoriert“, Aserbaidschaner in leitenden Positionen wurden generell durch Armenier ersetzt usw. Diese Politik der Armenisierung erreichte(zufällig?) ihren Höhepunkt im Jahre 1965.
Das Völker- und das Menschenrecht
Dabei scheint die Weltgeschichte zu zeigen, daß ein politisches System,dem eine ethnische Säuberung gelungen ist, auf dieses Gewaltpotentialletztlich nie verzichtet bzw. daß eine das Völkerrecht und insbesondere die Menschenrechte mißachtende (i.d.R. nationalistische) Politik ohne einegravierende Systemänderung diese Rechte latent und irgendwann wieder
aktiv aggressiv missachten wird.Die Menschen in Aserbaidschan haben diesbezügliche Ängste angesichtsarmenischer Aufrufe zur Annexion eines weiteren aserbaidschanischen
Gebietes und der jüngsten großflächigen Brände in bereits besetzten Gebieten zur Zerstörung der dort von Aserbaidschanern geschaffenen Kulturlandschaft. Derartige Aufrufe in Armenien zielen auf eine Annexion von Nachtschiwan. Auch wenn die Weltgemeinschaft und Verhandlungen eine derartige Aggression nicht mehr akzeptieren, Ängste sind durch diese Erwartungen nicht zu besiegen. Der armenische Genozid an Aserbaidschanern erfolgte im 20. Jh. auch vor den Augen der zivilisierten Welt.
Kein Genozid ist zu rechtfertigen oder gerecht!
Kein Volk oder Land hat das Recht, einen Genozid auszuüben – auch dann nicht, wenn ein Volk selbst einmal einen grausamen Massenmord oder gar Genozid (durch wen auch immer) erlitt und schon gar nicht im Sinne einer Art von Aufrechnung oder vermeintlichen Vergeltung.
Zur politisch-rechtlichen Bewertung
Zum ersten Mal standen die Märzereignisse von 1918 zur Diskussion nach der Gründung der Aserbaidschanischen Republik.Der Ministerrat beschloß am 15. Juli 1918 die Bildung eines Ausschusses zur Untersuchung dieser tragischen Ereignisse. Der Ausschuß untersuchte die Märzereignisse, in erster Linie die Grausamkeiten der Armenier im
Schemacha und im Eriwaner Gouvernement. Der Ministerrat schuf ein Amt zur Information der Weltöffentlichkeit über die wahren Ereignisse. Die Aserbaidschanische Demokratische Republik beging in den Jahren 1919 und 1920 den 31. März als Tag der Trauer. Die Bemühungen, die Politik des Genozids gegen das aserbaidschanische Volk und die 50 Jahre andauernde Okkupation durch die UdSSR, politisch zu beurteilen, scheiterten infolge des Unterganges der Aserbaidschanischen Republik. Die Aufgabe einer politisch-rechtlichen Bewertung des Genozids gegen das aserbaidschanische Volk übernahm später die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion entstandene unabhängige Aserbaidschanische Republik.
Der Erlaß des aserbaidschanischen Präsidenten Heydar Aliyev vom 26. März 1998, der am Vortag des 80. Jahrestages der tragische Ereignisse unterzeichnet wurde, war der Ausdruck der politisch-rechtlichen Verurteilung der Grausamkeiten der Armenier am aserbaidschanischen Volk durch die wieder erstandene Republik. Dieser Erlaß wurde eine Art von Dokument und Programm für das nationale Gedächtnis, also für die gegenwärtige und die zukünftigen Generationen, mit dem Ziel der weltweiten Verurteilung, der Beseitigung der Folgen (kein Genozid darf sich ökonomisch und politisch „lohnen“) und der Verhinderung zukünftiger Genozide. Das aserbaidschanische Parlament, der Milli Medschlis wandte sich 1998 an die UNO, das Zwischenparlamentarische Bündnis, die OSZE, den
Europarat, die GUS und andere internationale Organisationen sowie an Parlamente und Regierungen der Mitgliedsländer mit der Bitte um Unterstützung. Auf die entsprechende UNO-Resolution u.a. mit der Verurteilung der Okkupation und andere internationale Dokumente sei nur verwiesen,14 ohne sie in Einzelheiten darzustellen.
Der "Tag des Genozids an Aserbaidschanern " wird seit dem in jedem Jahr am 31. März in der Hoffnung vom aserbaidschanischen Volk begangen, die Weltöffentlichkeit aufmerksam zu machen auf
- die heute immer noch andauernden Folgen,
- den trotz der UNO-Resolutionen nicht erfolgten Rückzug der Armenier
aus Berg Karabach,
- das Fehlen jeglicher Entschädigung und Entschuldigung seitens
Armeniens.
Die Hoffnung des aserbaidschanischen Volkes liegt in der nachhaltigen Sensibilisierung der Staatengemeinschaft und Weltöffentlichkeit sowie in der Hoffnung auf ihre Hilfe angesichts
dieses nicht vergessenen Genozids mit seinem materiell nicht wieder gutmachbaren, unbeschreiblichen Leid und mit den nur zu einem Teil materiell wieder gutmachbaren Schäden und Zerstörungen (alte Kulturgüter und Landschaften sind unwiderruflich zerstört und verloren – und auch nur noch rudimentär heute dokumentierbar) sowie angesichts der Gefahren neuer Aggressionen in der Zukunft.Neben den Bemühungen um Rückgabe der okkupierten Gebiete und um eine Wiedereingliederung in das aserbaidschanische Staatsgebiet hofft dennoch die große Mehrzahl der Aserbaidschaner auf eine friedliche Entwicklung ihres Landes sowie der gesamten Kaukasusregion und zwar in guter Nachbarschaft und ohne Haß.