Die Ablehnung der Gaspipeline Nord Stream 2 in Washington ist ihr zufolge mit dem amerikanischen Kampf um den europäischen Gasmarkt verbunden.
US-Präsident Donald Trump hatte am Mittwoch das Sanktionspaket gegen Russland unterzeichnet, es später aber als „falsch“ und einige Punkte davon gar als „verfassungswidrig“ bezeichnet.
Das zuvor von beiden Parlamentskammern abgesegnete Sanktionsgesetz erweitert die Strafmaßnahmen gegen russische Banken und richtet sich zudem gegen alle Unternehmen, die sich an der Instandsetzung, der Modernisierung oder dem Ausbau russischer Exportpipelines beteiligen. Damit soll vor allem das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 von Russland nach Europa verhindert werden. Weil dadurch auch europäische Unternehmen und die Energieversorgung in Europa gefährdet sind, war das amerikanische Sanktionsvorhaben bei der EU auf Widerstand gestoßen.
Zuvor hatte der ukrainische Ministerpräsident Wladimir Groisman Nord Stream 2 „eine Bedrohung für die nationale Sicherheit nicht nur der Ukraine, sondern auch anderer Länder“ genannt. Demnach werde das Land alles tun, um den Bau der Pipeline nicht zuzulassen.
2019 soll der Bau des zweiten Stranges der Ostseepipeline Nord Stream starten. Dann wird Nord Stream 2 Russland mit Deutschland verbinden. Die Baukosten werden mit rund zehn Milliarden Euro veranschlagt. Das russische Unternehmen Gazprom erklärte, von seinen Partnern, darunter zwei deutschen Energieversorgern, einen Unterstützungskredit in Höhe von 6,65 Milliarden Euro für den Bau erhalten zu haben.
Am 16. Juni 2014 hatte Gazprom den ukrainischen Gasversorger Naftogaz vor dem Schiedsgericht der Handelskammer Stockholm zur Zahlung der offen stehenden Schulden für geliefertes Erdgas und der anstehenden Zinsen dafür verklagt. Laut der Vertragsklausel „take or pay“ (deutsch: „Nimm oder zahl“) soll der Käufer für die festgelegte Menge zahlen, unabhängig davon, ob er sie letztlich abnimmt.
Am selben Tag hatte sich die Ukraine mit der Klage gegen Gazprom an das Stockholmer Schiedsgericht gewandt, im Nachhinein den Erdgaspreis zu ändern und alle seit dem 20. Mai 2011 getätigten Überbezahlungen – insgesamt nicht weniger als sechs Milliarden Dollar – zurückzuerstatten. Das ukrainische Unternehmen forderte außerdem, jene Vertragsbestimmung aufzuheben, welche den Verkauf des ihm gelieferten Erdgases ins Ausland untersagt.
Am 31. Mai berichteten Medien von einem Urteil des Stockholmer Schiedsgerichtes, das die Klausel „take or pay“ abgeschafften hatte. Dennoch hatte der Vize-Vorstandsvorsitzende von Gazprom, Alexander Medwedew, am 6. Juni diese Informationen dementiert und das Urteil des Schiedsgerichtes als eine „Zwischenentscheidung“ bezeichnet.
Quelle : sputnik.de
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