Grundlage ist der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, der damit laut Ministerium das erste Mal in Mecklenburg-Vorpommern angewendet wird. Dem Gericht zufolge haben die Männer, denen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen wird, keine Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung eingelegt und hätten dies auch nicht vor. Bis zu ihrer voraussichtlichen Abschiebung Mitte September seien sie in der JVA Bützow inhaftiert, hieß es.
Spezialeinheiten hätten die bosnischen Brüder am vergangenen Dienstagabend in Gewahrsam genommen, beim zuständigen Amtsgericht Güstrow sei anschließend ein Antrag auf sogenannte Sicherungshaft für sie gestellt worden. Die beiden Bosnier und ein Deutscher waren Ende Juli bei einem Antiterroreinsatz vorläufig festgenommen worden.
Die Polizei stufte sie als Gefährder ein, denen ein Anschlag zuzutrauen ist. Die Bundesanwaltschaft verzichtete nach der Razzia aber darauf, Haftbefehl zu beantragen. Gerichte in Güstrow und Rostock wiesen Anträge des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern auf Ingewahrsamnahme ab. Hintergrund war eine Fristüberschreitung.
Quelle: n-tv.de , vni/AFP
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