Im Appell heißt es: “Am 7. August haben die armenischen Streitkräfte das Dorf Garalar im Bezirk Tovuz aus okkupierten aserbaidschanischen Gebieten mit überschweren Waffen beschossen. Dabei wurde ein 13. jähriger Dorfbewohner mit dem Namen Ramin Yusifov schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht.
Bei einem Angriff der armenischen Streitkräfte auf das Dorf Alkhanli im Bezirk Fuzuli am 4. Juli des laufenden Jahres wurden Sahiba Allahverdiyeva und ihr zweijähriges Enkelkind Zahra Guliyeva getötet, eine weitere 52. jährige Dorfbewohnerin mit dem Namen Sarminaz Guliyeva schwer verletzt.
Die gesamte internationale Gemeinschaft verurteilte diese blutige Provokation der armenischen Streitkräfte auf das Schärfste. Trotzdem zog Armenien keine Lehre daraus, griff am 7. August erneut zu einer Provokation, wobei 13. jähriger Ramin Yusifov schwer verletzt und ins Krankenhaus gebracht wurde.
Diese nächste Provokation der armenischen Streitkräfte bestätigt die terroristische Natur dieses Landes und ist eine schwere und grobe Verletzung der Genfer Konvention von 1949 und der Anlage Nr. 1 sowie der Konvention über Kinder-, Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das Zielen und die Tötung von Zivilisten, Frauen, insbesondere Kindern ist ein Bestandteil der Terrorismuspolitik von Armenien.
Seit den Nachtstunden des 2. April bis zum 5. April des vorigen Jahres wurden fast alle Stellungen der aserbaidschanischen Streitkräfte entlang der Kontaktlinie von armenischen Verbänden mit großkalibrigen Maschinengewehren, Mörsern, Panzerfäusten und schwerer Artillerie beschossen. Zur gleichen Zeit nahmen armenische Verbände dicht besiedelte aserbaidschanische Dörfer unter Feuer, die in der Nähe der Frontlinie liegen. Dabei wurden 34 aserbaidschanische Zivilisten verletzt und 6 weitere Menschen getötet.“
Im Appell heißt es weiter: “In diesem Zusammenhang rufe ich die Weltgemeinschaft , internationale Organisationen und meine Kollegen auf, die armenischen Aggression gegen Aserbaidschan, den Mord an Zivilisten, die grobe Verletzung von Menschenrechten nicht nur verurteilen, sondern auch diesen blutigen Verbrechen ein Ende zu setzen.
Die internationale Gemeinschaft soll gegenüber solcher Brutalität, Grausamkeit und Unmenschlichkeit nicht gleichgültig bleiben. Der Aggressor muss entsprechend der Charta der Vereinten Nationen für seine schweren Verbrechen bestraft werden.“
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