Hintergrund des Streits war ein Beschluss der EU-Innenminister aus dem September 2015, wonach zur Entlastung Italiens und Griechenlands bis zu 120.000 Flüchtlinge in anderen EU-Ländern untergebracht werden sollen. Demnach hätte Ungarn 1294 Schutzbedürftige aufnehmen müssen, die Slowakei 902.
Die damalige Entscheidung stieß auf heftigen Widerstand Ungarns, der Slowakei, Rumäniens und Tschechiens. Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss, nachdem sie im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden waren. Nun sind sie gescheitert.
Die Verteilung sei ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten, urteilten nun die Luxemburger Richter. Das Urteil ist eine herbe Niederlage für Ungarns rechts-konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, seine rigorose Abschottungspolitik ist damit in einem wichtigen Punkt an Grenzen gestoßen.
Ein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente sei nicht erforderlich gewesen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, "sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägten Notlage zu reagieren".
Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich nun weiter gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sperren, kann die EU-Kommission auf einer neuen rechtlichen Grundlage Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben. Sie können in hohen Geldstrafen münden. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.
Quelle : spiegel.de
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