Wie die Todesumstände von Kozinoğlu bislang immer wieder für Gerüchte sorgten, so war der Grund seiner Verhaftung ebenso mysteriös, schreibt OdaTV in seiner heutigen Online-Ausgabe. Alles begann damit, dass die Sonderstaatsanwaltschaft am 14. Februar 2011 die Redaktionsstube der OdaTV durchsuchen ließ, 35 PC´s, 3095 DVC-Pro/Betacam Archivdisketten, 1906 CD´s und DVD´s, 471 Mini DV´s sowie 21 VHS-Kasetten beschlagnahmte und zur Untersuchung mitnahm. Innerhalb von 48 Stunden fanden die Ermittler daraufhin unter den Millionen von Datensätzen "umfangreiches" belastendes Material, die dazu führten, dass der Redaktionschef Soner Yalçın sowie die Journalisten Barış Pehlivan und Barış Terkoğlu verhaftet wurden.
Bevor die Rechtsvertreter der verhafteten Journalisten die Haftbefehle zu Gesicht bekamen, konnten diese Beweise vorlegen, wonach die digitalen Datenträger mit Ausspäh- und Virusprogrammen infiziert wurden, um damit unter anderem bestimmte Datensätze einzuspielen. Der zuständige Richter ließ aber die Beweisaufnahme nicht zu, der Sonderstaatsanwalt Öz verhaftete nun auch die Journalisten Yalçın Küçük, Ahmet Şık und Nedim Şener sowie vier weitere Mitarbeiter der OdaTV. Ahmet Şık und Nedim Şener wurden zudem mit der Veröffentlichung eines Vorabdrucks über die Gülen-Bewegung konfrontiert. Als ein weiterer Verdächtiger während dieser Operationen wurde nun erstmals auch Kozinoğlu namentlich benannt. In Ankara durchsuchte man seine Wohnung, fand zahlreiche Musik-Disketten, so zum Beispiel von nahmhaften linksgerichteten türkischen Musikern oder Musik von ausländischen Bands. Darüber hinaus fand man bei ihm nichts.
Kozinoğlu, der unter anderem 17 Jahre in Afghanisten tätig war, wurde zurück in die Türkei beordert. Er kam ohne Verzögerung, wurde vom Sonderstaatsanwalt Öz vernommen und am 11. März 2011 verhaftet. Was er nicht wusste war, dass die Sicherheitsbehörden ihn bereits seit 2009 telefonisch überwachten, aber bis dahin kein belastendes Material zusammen getragen werden konnte. Erst als sein Name unter den beschlagnahmten digitalen Datenträgern auftauchte, die nach der Beschlagnahme von digitalen Datenträgern erwiesenermaßen (Gutachten der technischen Universität ODTÜ sowie Bogazici belegen das) nachträglich eingepflegt wurden, schlug die Klappe auch bei Kozinoğlu zu. Der Sonderstaatsanwalt Zekeriya Öz warf dem Nachrichtendienstler vor, Mitglied in einer terroristischen Untergrundorganisation sowie dem Parallelstaat Ergenekon anzugehören.
Laut OdaTV reichte ein Satz auf einem Datensatz unter dem Namen "Koz" aus, um Kozinoğlu zu verhaftet. Darin stand, dass man (OdaTV) unbedingt die Informationen verwerten müsse, die während der Anti-Gülen-Operationen in Usbekistan und Russland zusammengetragen und von Kozinoğlu zur Verfügung gestellt wurden. Weitere Informationen von Kozinoğlu sollte man ebenfalls auswerten und verwenden. Nach Ansicht von Öz reichte das aus, um Kozinoğlu vorzuwerfen, geheime Informationen an Medien weiter gereicht zu haben. Die Sonderstaatsanwaltschaft versuchte dabei, die Verhaftung damit zu rechtfertigen, dass die OdaTV diese Informationen auch verwertet und in Artikel eingearbeitet habe. OdaTV bestritt jedoch dies vehement, vor allem weil die Informationen über die Operationen in Russland oder Usbekistan frei zur Verfügung standen und von Gülen-nahen Medien zur selben Zeit ebenfalls verwendet wurden.
Erschwerend kam hinzu, dass die Verdächtigen Kozinoğlu und Mitarbeiter der OdaTV oder der Redaktionschef sich weder kannten, noch Kontakt unterhielten. Die Sonderstaatsanwaltschaft konnte das auch nicht widerlegen. Das einzige was der Sonderstaatsanwalt Öz vorweisen konnte, war dieser Datensatz unter dem Namen "Koz", der lediglich drei Sätze beinhaltet, worin Kozinoğlu zweimal erwähnt wird. Zudem wurde später bekannt, dass der Nachrichtendienstler nicht an Informationen gelangen konnte, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, u.a. Russland und Usbekistan, was auch von der MIT bestätigt wurde. Die MIT erklärte aber auch, dass die bei den digitalen Datensätzen belastenden Informationen aus ihren Datensätzen stammen, jedoch von Zeit zu Zeit auch mit dem Generalstab ausgetauscht wurden.
Trotz dieser ernsten Hinweise rückte die Sonderstaatsanwaltschaft von ihrer Position nicht ab, unterließ es, entkräftende Beweise zu sichten oder selbst tätig zu werden. Kozinoğlu wurde in Untersuchungshaft behalten, auch wenn die Vorwürfe sich wie gesagt auf drei Sätze stützten. Kozinoğlu soll demnach ausserordentliches Mitglied der Ergenekon gewesen sein, doch die Beweise reichten von vornherein nicht aus, um ihn in Untersuchungshaft zu halten, in der er am 13. November 2011 starb.
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