Rund 25.000 Beschwerdeanträge hatte das höchste europäische Gericht bislang abgelehnt, in der die Beschwerdeträger sich seit der Verhängung des Ausnahmezustands gegen ihre Suspendierung, Entlassung oder Inhaftierung wehren. Die Richter begründeten die Entscheidungen damit, dass die Betroffenen zuerst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen, bevor sie den EuGH anrufen. Hier sei als letzte Instanz unter anderem die "Justiz-Kommission für Verfahren im Ausnahmezustand" zuständig, so die Richter des EuGH.
Die "Justiz-Kommission für Verfahren im Ausnahmezustand" besteht seit dem 12. Juli 2017 und setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Sie alle sind Richter oder Staatsanwälte, die einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter unter sich gewählt haben. Drei Mitglieder wurden vom Ministerpräsidenten zur Kommission berufen, ein Mitglied durch den Justizminister, ein Mitglied durch den Innenminister und zwei Mitglieder durch den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte. Die Kommissionsmitglieder können sich bei einer Entscheidung nicht enthalten, die Mehrheitsstimme zählt.
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