EU-Gerichtshof lehnt 25.000 Beschwerden aus Türkei ab

  17 November 2017    Gelesen: 831
EU-Gerichtshof lehnt 25.000 Beschwerden aus Türkei ab
Laut der Tageszeitung "Habertürk" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit dem gescheitertern Putschversuch in der Türkei rund 25.000 Beschwerden abgelehnt und an die Justiz-Kommission verwiesen, die in der Türkei die Fälle als letzte Instanz überprüfen soll.
Ankara / TP - Einem Bericht der türkischen Tageszeitung "Habertürk" hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei rund 25.000 Beschwerden abgelehnt und an die Türkei verwiesen. Hier sollen die Beschwerdeträger zuerst die Justiz-Kommission anrufen, die über Entlassungen, Suspendierungen oder Inhaftierungen als letzte Instanz entscheidet.

Rund 25.000 Beschwerdeanträge hatte das höchste europäische Gericht bislang abgelehnt, in der die Beschwerdeträger sich seit der Verhängung des Ausnahmezustands gegen ihre Suspendierung, Entlassung oder Inhaftierung wehren. Die Richter begründeten die Entscheidungen damit, dass die Betroffenen zuerst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen, bevor sie den EuGH anrufen. Hier sei als letzte Instanz unter anderem die "Justiz-Kommission für Verfahren im Ausnahmezustand" zuständig, so die Richter des EuGH.

Die "Justiz-Kommission für Verfahren im Ausnahmezustand" besteht seit dem 12. Juli 2017 und setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Sie alle sind Richter oder Staatsanwälte, die einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter unter sich gewählt haben. Drei Mitglieder wurden vom Ministerpräsidenten zur Kommission berufen, ein Mitglied durch den Justizminister, ein Mitglied durch den Innenminister und zwei Mitglieder durch den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte. Die Kommissionsmitglieder können sich bei einer Entscheidung nicht enthalten, die Mehrheitsstimme zählt.

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