EU bereitet roten Teppich für die Türkei aus

  07 Dezember 2015    Gelesen: 444
EU bereitet roten Teppich für die Türkei aus
Die EU will die Türkei nun offenbar schnellstmöglich enger an sich binden. In Anbetracht der Flüchtlingskrise beeilt sich Brüssel nun, neue Beitrittskapitel mit Ankara zu eröffnen. Bereits Anfang 2016 sollen die Vorbereitung zur Eröffnung fünf weiterer Kapitel abgeschlossen werden.
Die EU-Kommission treibt die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei voran. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat Ankara zugesichert, dass seine Behörde im ersten Quartal 2016 die Vorbereitungen für die Eröffnung von fünf weiteren sogenannten Beitrittskapiteln abschließen wolle, wie es in einem Schreiben vom 29. November heißt, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Demnach geht es um folgende Bereiche: Kapitel 15 (Energie), 23 (Rechtswesen und grundlegende Rechte), 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit), 26 (Bildung und Kultur) sowie 31 (Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik).

Auf einem Sondergipfel zur Flüchtlingskrise hatten die EU und die Türkei Ende November vereinbart, am 14. Dezember erstmals seit zwei Jahren wieder ein Beitrittskapitel zu eröffnen. Dabei geht es um Kapitel 17 zur Wirtschafts- und Währungspolitik. Die türkische Regierung fordert für eine enge Zusammenarbeit mit der EU in der Flüchtlingskrise die Eröffnung weiterer Kapitel. Nach Abschluss der Vorbereitungen durch die Kommission könnte die Entscheidung dazu im kommenden Jahr fallen.

Die 2005 begonnenen Beitrittsgespräche wurden immer wieder durch das EU-Land Zypern blockiert, weil die Türkei im 1974 besetzten Nordteil der Insel weiter Truppen stationiert hat. Hinzu kam zuletzt ein Streit zwischen Nikosia und Ankara um die Förderung von Öl- und Gasvorkommen vor der Küste Zyperns. Von insgesamt 35 Beitrittskapiteln wurden deshalb bisher erst 14 eröffnet.

Juncker schrieb in seinem Brief an den türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutloglu, die Vorbereitung der fünf weiteren Kapitel sei keine Vorentscheidung darüber, ob sie tatsächlich eröffnet würden. Dies müssten die Mitgliedstaaten entscheiden. Nach den fünf Kapiteln könnten aber auch die Vorarbeiten zu weiteren Themenbereichen beginnen.

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