Mai 2009: Nach einem Atomtest im Mai 2009 verschärft der Rat seine Sanktionen und lässt Flugzeuge oder Schiffe abfangen, die verbotene Waffen oder Atommaterial nach oder aus Nordkorea transportieren. Allerdings dürfen sie nicht gewaltsam gestoppt werden. Finanzdienste, die Pjöngjangs Atom- und Waffenprogramme dienen könnten, werden verboten und Darlehen gekappt.
Januar 2013: Nach einem Raketenstart im Dezember 2012 lässt der Rat im Januar weitere Konten einfrieren und verhängt Reisesperren. Auf einen dritten Atomtest im Februar 2013 folgen dann Verbote zu Bankgeschäften und Finanztransfers. Zudem dürfen Staaten Schiffen oder Flugzeugen aus Nordkorea den Zugang verwehren, wenn sie diese verdächtigen, sanktionierte Gegenstände an Bord zu haben.
Januar 2016: Nach dem vierten Atomtest im Januar 2016 folgen die bis dahin schärfsten Sanktionen, die ein Verkaufsverbot für Waffen, Flugzeug- und Raketentreibstoff vorsehen sowie für Gegenstände, die dem Militär zugutekommen könnten. Ausnahmen sind Nahrungsmittel und Medikamente. Jegliche Fracht mit Ziel oder Herkunft Nordkorea wird untersucht. Dem Land wird zudem verboten, Schiffe oder Flugzeuge zu chartern.
November 2016: Als Reaktion auf den fünften Atomtest im September 2016 zieht der Rat die Sanktionsschraube noch fester: Unter anderem verbietet er den Export von Kupfer, Nickel, Silber und Zink und erlaubt den Export von Kohle und Eisen nur, sofern er der Existenzsicherung der Nordkoreaner dient. Zudem werden weitere Reiseverbote ausgesprochen und Vermögen eingefroren, etwa die früherer nordkoreanischer Botschafter.
Juni 2017: Der Sicherheitsrat beschließt Sanktionen gegen zwei staatliche Unternehmen des Landes, die Staatsbank Koryo sowie die Raketenstreitkräfte der nordkoreanischen Armee. Deren Vermögen müssen weltweit eingefroren werden. Dasselbe gilt für 14 Einzelpersonen, die zudem mit Reiseverboten belegt werden.
August 2017: Nach dem Test von zwei Interkontinentalraketen innerhalb eines Monats weitet der Rat die Sanktionen deutlich aus und verbietet den Export von Kohle und Eisen ganz. Auch auf Eisenerz, Blei, Bleierz sowie Fisch und Meeresfrüchte werden Ausfuhrverbote verhängt. Der Rat beschließt Reiseverbote gegen neun weitere Einzelpersonen, die an Bank- und Militärgeschäften beteiligt sind. Ihre Vermögen sowie die vier nordkoreanischer Unternehmen werden eingefroren.
September 2017: Als Reaktion auf den Test einer Wasserstoffbombe, die auf eine Interkontinentalrakete geladen werden kann, begrenzt der Rat die erlaubte Lieferung von Mineralölerzeugnissen wie Benzin, Diesel und Schweröl auf zwei Millionen Barrel jährlich ab 1. Januar 2018. Mit der Forderung nach einem Ölembargo und Finanzsanktionen gegen Machthaber Kim Jong Un können sich die USA nicht durchsetzen. Neben einem Exportverbot auf Textilprodukte dürfen andere Länder zudem keine neuen Arbeitsgenehmigungen für Nordkoreaner ausstellen, die Geld für ihren Heimatstaat verdienen.
Dezember 2017: Nach dem Test einer Interkontinentalrakete, die nach Angaben aus Pjöngjang das Festland der USA erreichen kann, zieht der UN-Sicherheitsrat die Sanktionsschreibe noch fester. Ab 1. Januar 2018 dürfen insgesamt nur noch 500 000 Barrel der oben genannten Mineralölerzeugnisse geliefert werden. Zudem verhängt der Rat ein Exportverbot etwa auf Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, Maschinen, elektrische Geräte und Holz. Andere Länder dürfen kein Eisen, Stahl und andere Metalle mehr an Pjöngjang zu verkaufen. Nordkoreanische Arbeiter im Ausland, die Geld für ihren Heimatstaat verdienen, müssen binnen 24 Monaten zurückgeführt werden.
Quelle:deutsch.trt
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