Kommen jetzt Fahrverbote?

  27 Februar 2018    Gelesen: 1184
Kommen jetzt Fahrverbote?

Dieselfahrer und Umweltschützer blicken mit Spannung nach Leipzig. In wenigen Stunden entscheidet dort das Bundesverwaltungsgericht, ob Fahrverbote für Dieselauto in Städten rechtlich zulässig sind. Das Urteil könnte dabei ganz unterschiedlich ausfallen.

 

Dieselfahrer und die Autoindustrie werden ab Mittag ihre Aufmerksamkeit gen Leipzig richten. Das dortige Bundesverwaltungsgericht wird dann über Dieselfahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart entscheiden, nachdem es sich am vergangenen Donnerstag nach vierstündiger Anhörung vertagt hatte.

Bewerten die Richter den Schutz der Bürger vor giftigen Stickoxiden höher als die individuelle Fahrfreiheit, könnte es in beiden Städten zu einem Bann für Selbstzünder kommen. Auf jeden Fall wird das Urteil über den Einzelfall hinaus breit ausstrahlen und könnte dem ramponierten Dieselmotor in Deutschland einen schweren Schlag versetzen. A priori sind vier Varianten denkbar, wie das Gericht urteilen könnte:

Variante 1: Zurückweisung

Die Revisionen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Falle Düsseldorf und jener von Baden-Württemberg für Stuttgart werden zurückgewiesen. Die Richter würden damit die Urteile der lokalen Verwaltungsgerichte bestätigen, die Einfahrverbote für Diesel angelegt hatten. Die beiden Städte wären gezwungen, diese Verbote für bessere Luft durchzusetzen und entsprechende Schilder aufzustellen. Das Vertrauen der Autokäufer in den Selbstzünder würde dadurch weiter geschwächt, der Absatz wohl noch stärker in den Keller gedrückt.

Variante 2: Revision wird stattgegeben


Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Revision statt und hebt die Urteile der niederen Instanzen auf. Damit würde der Sichtweise der beiden Landesregierungen Recht gegeben, die Fahrverbote unbedingt verhindern und die Luft durch zahlreiche alternative Schritte sauberer machen wollen. An der aktuellen Situation würde sich nichts ändern, das Vertrauen in den Diesel könnte wieder steigen.

Variante 3: Revision, aber…

Die Richter heben die Urteile der Vorinstanzen auf, picken sich aber einzelne Instrumente heraus und bewerten deren Wirksamkeit. Denkbar wäre, dass sie die Einführung einer blauen Plakette in ganz Deutschland anmahnen. Diese bekämen nur die neuesten Dieselmodelle mit der höchsten Abgasnorm Euro 6. Für ältere Wagen könnte dies bei hoher Luftbelastung ebenfalls ein temporäres Einfahrverbot in die Innenstädte bedeuten.

Variante 4: Bestätigung von Fahrverboten


Die obersten Verwaltungsrichter erklären, dass Fahrverbote das einzig geeignete Mittel seien, um die Luft in den Städten zu verbessern. Für die deutschen Autokonzerne käme dieser Ausgang dem Super-Gau gleich, wäre doch der Dieselantrieb hierzulande auf einen Schlag in allen Regionen in Frage gestellt. Ohne die im Vergleich zu den Benzinern sparsameren Motoren rückt allerdings die Erfüllung der Vorschriften für den CO2-Ausstoß in weite Ferne. Hohe Strafzahlungen wären ab 2021 fällig.

Quelle: n-tv.de


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