Hass, so explosiv wie Handgranaten

  08 März 2018    Gelesen: 1135
Hass, so explosiv wie Handgranaten

Hohngelächter und Tränen im Saal: In Dresden verhängen die Richter des Oberlandesgerichts harte Strafen gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital". Mit ihren Anschlägen auf Zuwanderer hätten sie die innere Sicherheit bedroht.

 

Adrett sehen sie aus. Patrick F. trägt ein Hemd, Philipp W. ein schwarzes Sakko mit Schlips, Timo S. hat sich einen kompletten Anzug angezogen. Fast so, als ginge es nun darum, noch einmal anständig dazustehen.


Wenige Minuten später sind sie verurteilte Terroristen.

Es ist ein unmissverständliches Urteil, dass die Richter des Staatsschutzsenats an diesem Nachmittag im Strafprozessgebäude des Oberlandesgerichts im Norden von Dresden verkünden: Alle Mitglieder der "Gruppe Freital", sieben jungen Männer und eine Frau im Alter von heute 20 bis 40 Jahren, waren demnach Teil einer terroristischen Vereinigung, angeführt von Timo S. und Patrick F., den Rädelsführern. Sechs der acht wurden zudem wegen versuchten Mordes verurteilt, die beiden anderen wegen Beihilfe dazu.

Sprengstoffanschläge, Einschüchterungsversuche, Säureangriffe - die Liste der Vergehen ist lang. Und lang sind die verhängten Freiheitsstrafen: Sie liegen zwischen vier und zehn Jahren, und damit nur knapp unterhalb den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Das liegt vor allem daran, dass das Gericht eine klare Entscheidung gefällt hat: Das, was die "Gruppe Freital" 2015 im Großraum Dresden betrieb, war Terror.

Auf das deutliche Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgt eine deutliche Begründung. "Dieses Verfahren ist allein Konsequenz Ihrer Taten", sagt Richter Thomas Fresemann, "die Opfer sind nicht Sie." Er sagt das, weil dieser Prozess in der rechten Szene als eine Art Schauprozess gilt. Daher dröhnt aus den hinteren Reihen des Zuschauerraums auch Gelächter, als Fresemann sagt: "Es geht und ging nicht darum, in diesem Verfahren ein wie auch immer geartetes Exempel zu statuieren. Wer hier ein Exempel sieht, verkennt, wer die Opfer sind."

Er wendet sich damit auch an die 16 Verteidiger, die in den vergangenen zwölf Monaten vieles unternommen hatten, um die Rolle ihrer Mandanten herunterzuspielen und das Verfahren als überzogen darzustellen. Einige gingen dabei sehr weit: Fresemann schildert etwa die Äußerungen des Anwalts Martin Kohlmann, der im Verhandlungsaal über einen "Systemwechsel" sowie ein "Fünftes Reich" gesprochen und Vergleiche mit dem NS-Volksgerichtshof angestellt habe. Gut möglich, dass das ein juristisches Nachspiel haben wird - das es nach diesem Prozess ohnehin in irgendeiner Form geben wird: Mehrere Verteidiger kündigen noch vor Ende der Urteilsbegründung an, in Revision zu gehen. Zudem laufen noch mehrere Verfahren gegen Unterstützer der Gruppe.

Wie aufgeladen die Stimmung während der zurückliegenden 73 Verhandlungstage war und welche Anspannung mit diesem Urteil weicht, zeigt sich schon kurz nach der Verkündung des Strafmaßes. Rico K., verurteilt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft, schüttelt den Kopf und starrt apathisch ins Leere. Im Zuschauerraum bricht eine junge Frau in Tränen aus, schluchzt lauthals, eine andere hält sich fassungslos die Hände vor das aufgequollene Gesicht. Auch Terroristen haben Mütter, Partner, Freunde.

Das sei einer der Gründe, warum nur der heute 20-jährige Justin S. nach Jugendstrafrecht verurteilt werde, sagt Richter Fresemann. Die anderen Täter hätten Berufe gehabt, Beziehungen geführt, sich um Familienmitglieder gekümmert, wie verantwortungsvolle Erwachsene. Schon deswegen habe es sich nicht um junge Leute gehandelt, "die nur ein wenig über die Stränge schlagen", sagt der Richter: "Weder Terrorismus noch versuchter Mord ist jugendtypisch".

Stoppten die Behörden einen zweiten NSU?

Fresemann dekliniert nun detailliert die Taten durch, mehr als vier Stunden lang: der Anschlag auf das Auto einen Linken-Politikers, der später die Stadt verließ. Die Sprengstoff-Attacken auf Wohnungen von Asylbewerbern, von denen nur durch Zufall niemand tödlich verletzt wurde. Der Angriff auf ein linkes Wohnprojekt - mit Pflastersteinen, Buttersäure-Sprengsätzen, gefährlicher Pyrotechnik. Fresemann benennt die Brutalität der Anschläge: "Das waren bürgerkriegsähnliche Zustände", "die Wucht der Explosion ließ das Haus erbeben", "das war vergleichbar mit Handgranaten."

Drei Monate lang ging das so im Sommer 2015, die Anschläge wurden laut Fresemann in beängstigendem Tempo gewaltsamer und immer perfider geplant. "Es stellt sich die Frage", sagt der Richter, "welche Anschläge gefolgt wären, wenn es nicht im November zu Festnahmen gekommen wäre." Was Fresemann damit andeuten will, liegt auf der Hand: Stoppten die Behörden einen zweiten NSU, eine mögliche Mordserie, eine rassistische Untergrundbewegung?

Fresemann lehnt solche direkten Vergleiche mit anderen Terrorzellen ab und verweist auf die Erkenntnisse des Gerichts: Die "Gruppe Freital" habe die innere Sicherheit der Bundesrepublik betroffen, ihre Taten seien konspirativ geplant und gut organisiert gewesen, es habe Kooperationen mit Gleichgesinnten wie der "Freien Kameradschaft Dresden" gegeben - und ein gemeinsames Ziel: Ausländer und Andersdenkende zu vertreiben.

Trotzdem, sagt Fresemann, habe es Unterschiede innerhalb der Gruppe gegeben: Timo S. etwa, der Gründer der "Bürgerwehr FTL/360", aus der die "Gruppe Freital" hervorging, habe eine Reichskriegsflagge und gefestigte rechtsextreme Überzeugungen besessen. Der zweite Rädelsführer Patrick F. hingegen habe ein diffuses Weltbild, die anderen Gruppenmitglieder seien wahlweise rechtskonservativ oder stramm nationalsozialistisch, überzeugte Judenhasser oder eher unpolitische Mitläufer.

Kann so ein heterogener Haufen eine gemeinsame politische Haltung entwickeln?

Allerdings, meinen die Richter: "Insgesamt war der Fremdenhass hier ein dominierendes Motiv", sagt Fresemann. Demnach war der Zuzug Hunderttausender Asylbewerber nach Deutschland in den Augen der Angeklagten ein Staatsversagen, auf das sie mit ihren Verbrechen zu reagieren glaubten. "Ein schuldminderndes Selbsthilferecht", sagt der Richter, lasse sich aus dieser Vorstellung aber nicht ableiten. "Die Opfer der Anschläge haben diese Ereignisse weder ausgelöst noch beeinflusst", sagt er, und: "Die Taten waren feige."


Den Mitgliedern der "Gruppe Freital" waren solche Differenzierungen offenkundig egal. Sie wollten, das wurde in diesem Verfahren und mit dem Urteilsspruch deutlich, ein Fanal setzen gegen eine vermeintliche Überfremdung. Dazu passt die Ankündigung von Generalbundesanwalt Peter Frank aus dem Januar 2016: Im Fall schwerer Übergriffe auf Asylbewerberheime, sagte er damals, müsse "ein Gegenfanal gesetzt werden".

Das dürfte mit diesem Urteil gelungen sein.

Quelle : spiegel.de

 


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