Die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ titelte am Dienstag: „Ein Schreiben vom Vermietungs-Chef des Bundes zeigt: Die Bima verzichtet nicht auf Sanierung und Mieterhöhungen.“ Das ist, was die Sanierung und Mieterhöhungen betrifft, im Grundsatz nicht falsch, wie eine Reaktion der BImA auf Anfrage von Sputnik zeigt. Pressesprecher Thomas Grützner erklärte:
„Neben Instandsetzungsarbeiten wird die BImA in ihren Wohnungen auch künftig Modernisierungsmaßnahmen durchführen und die Kosten im Rahmen der dann geltenden Gesetze auf ihre Mieter umlegen. Dabei wird sie aber moderat vorgehen und Sanierungsmaßnahmen lediglich mit dem Ziel durchführen, den derzeit allgemein üblichen Wohnstandard zu erreichen. Denn selbstverständlich haben auch die Mieter der BImA ein Recht auf eine zeitgemäße Ausstattung ihrer Wohnungen beispielsweise im Hinblick auf Heizanlagen, die aktuellen energetischen Standards entsprechen. Jedoch wird es auch weiterhin keine Luxussanierungen in Wohnungen der BImA geben.“
BImA weiß nichts von einem Schreiben an Mieter
Der erste Satz ähnelt jenem, den der „Tagesspiegel“ aus dem Schreiben vom „Vermietungschef des Bundes“ an die Bewohner der Sundgauer Siedlung im Berliner Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf zitiert. Aber ein solches Schreiben existiert überhaupt nicht, konterte der BImA-Sprecher: „Weder dem Vorstand selbst noch in den zuständigen Fachabteilungen ist etwas darüber bekannt, dass ein solches Schreiben an die Mieter versendet wurde. Dem Autor des Beitrags muss eine Verwechslung unterlaufen sein.“
Es ist nicht die einzige Merkwürdigkeit in dieser Angelegenheit, die sowieso viel Raum für Spekulationen bietet. Der Artikel verweist zum Beispiel auf den ehemaligen Berliner Justizsenator Thomas Heilmann. Der sitzt seit der letzten Bundestagswahl für die CDUim Bundestag und vertritt dort den Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf. Heilmann reagierte vor wenigen Wochen auf einen offenen Brief von Bewohnern bundeseigener Immobilien, an dem sich auch Bewohner der Sundgauer Siedlung beteiligten und der an Institutionen des Bundes und des Landes Berlin gerichtet war.
Im September 2017 beklagten sie Methoden der BImA, die an jene von Heuschrecken erinnern würden. So wurde ein Fall geschildert, bei dem die Bundes-Anstalt eine Mieterhöhung von 45 Prozent gefordert habe. Zum Forderungskatalog gehörte zum Beispiel: „Verzicht auf die Durchsetzung des aktuellen Mieterhöhungsverlangens und Rückführung der Mieten an den unteren Rand des Mietspiegels.“
sputniknews
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