Bundesregierung will kein Veto gegen Auslieferung Puigdemonts einlegen

  30 März 2018    Gelesen: 1037
Bundesregierung will kein Veto gegen Auslieferung Puigdemonts einlegen

Die Anwälte des festgenommenen katalanischen Politikers Puigdemont fordern Deutschland auf, seine Auslieferung nicht zu bewilligen. Die Bundesregierung will sich nach SPIEGEL-Informationen aber nicht in die Entscheidung einmischen.

 

Im Fall des in Deutschland festgenommenen ehemaligen Ministerpräsidenten Kataloniens, Carles Puigdemont, will die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig in der Woche nach Ostern entscheiden, ob sie beim Oberlandesgericht Schleswig eine Auslieferung nach Spanien beantragt.

Nach Informationen des SPIEGEL hat sich die Behörde dafür bereits mit dem Bundesjustizministerium "ins Benehmen" gesetzt.

Der Politiker, der seit seiner Flucht aus Spanien Ende Oktober 2017 in Belgien im Exil lebt, war auf der Rückreise aus Finnland am vergangenen Sonntag auf einem Rastplatz in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Am Freitag zuvor war ein Europäischer Haftbefehl gegen ihn erneuert worden.

Gegen eine mögliche Auslieferung des Politikers will die Bundesregierung nach SPIEGEL-Informationen kein Veto einlegen. Man würde einen solchen Schritt im Kanzleramt als rechtspolitischen Affront gegen die Bundesländer ansehen, denen der Bund das Bewilligungsverfahren in Auslieferungsfällen übertragen habe, hieß es aus Regierungskreisen. Die Anwälte Puigdemonts hatten die Bundesregierung aufgefordert, "von ihrer im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Auslieferung nicht zu bewilligen".

Die Bundesregierung hat ihr Vorgehen noch am Tag der Festnahme in einer Telefonschalte abgestimmt. Nach SPIEGEL-Informationen telefonierten am Sonntagabend Bundesjustizministerin Katarina Barley, Außenminister Heiko Maas, Kanzleramtschef Helge Braun und Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Die Runde sei sich einig gewesen, dass es keine politische Einmischung geben dürfe.

In dem 19-seitigen Europäischen Haftbefehl, der dem SPIEGEL vorliegt, werden Puigdemont zwei Straftaten vorgeworfen: Rebellion, die in Spanien mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft werden kann, und Veruntreuung öffentlicher Gelder, die mit bis zu acht Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Außerdem wurde auch die Straftat "Korruption" angekreuzt, ohne nähere Begründung. Das Dokument listet unter anderem Gewaltakte gegen Polizisten im Vorfeld und am Tag des Referendums in Katalonien auf. Polizeiwagen seien umringt, Beamte an Durchsuchungen und Festnahmen gehindert worden. Mehrere Polizisten seien dabei verletzt worden.

Allerdings hat Puigdemont laut dem Dokument mit den gewalttätigen Ausschreitungen lediglich gerechnet, aber nicht dazu aufgefordert. "Es ist offensichtlich, dass das keinen deutschen Straftatbestand erfüllt", sagt der Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal. Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, sagt: "Es liegt nicht nahe, dass Herr Puigdemont den Vorsatz hatte, mit Mitteln der Gewalt Spanien zu destabilisieren."

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Quelle : spiegel.de


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