Die Frist für die Einreichung von Anträgen an die Zentralen Wahlkommission (AEC) von Aserbaidschan zur Überwachung der Präsidentschaftswahl im ganzen Land läuft am 1. April ab.
Gemäß dem Zeitplan der wichtigsten Maßnahmen und Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Präsidentschaftswahl müssen die Anträge 10 Tage vor der Wahl, also vor dem 1. April, bei der Zentralen Wahlkommission eingereicht werden.
Darüber hinaus läuft morgen die Frist für die Einlegung eines Appels bei der Zentralen Wahlkommission, um eine Sondergenehmigung für die Überwachung des Fortschritts der Sitzungen der Wahlkommissionen zu erhalten.
Der Entscheidungsprozess zur Akkreditierung von Organisationen, die während der Präsidentschaftswahl Umfragen durchführen wollen, wird ebenfalls vor dem 1. April abgeschlossen sein.
Acht Kandidaten wurden zur Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen vom 11. April in Aserbaidschan registriert.
Adil
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