In dem Zeitraum seien mindestens 15 Transporte eingetroffen, bei denen die Menschen gleich nach ihrer Ankunft nach ihrer Arbeitsfähigkeit sortiert worden seien. Nach Auffassung der Anklage wurden 13.335 Menschen als nicht arbeitsfähig eingestuft und dann in den Gaskammern in Auschwitz-Birkenau getötet.
Über seine Verteidigerin erklärte der Mann, dass ihm die Hintergründe, die Zielrichtung und der Ablauf des Tötungsgeschehens nicht bekannt gewesen seien, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Für den möglichen Prozess ist das Landgericht Mannheim zuständig. Es muss zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden. (dpa)
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